Jurist will die Verjährung von Vergewaltigung aushebeln

Jurist will die Verjährung von Vergewaltigung aushebeln
Ein Rechtsanwalt aus Wien will für eine bessere finanzielle Absicherung der Opfer sorgen. Und die Täter an den Pranger stellen.

Johannes Öhlböck hat die Vertretung der Missbrauchsopfer Eva L. und Julia K. übernommen. Bereits Ende August forderte Öhlböck die Stadt Wien auf, Schadenersatz nach dem Amtshaftungsgesetz zu leisten und die Übernahme sämtlicher Therapiekosten für seine Mandantinnen zu garantieren. "Bisher wurde ein geringer Betrag anerkannt, der dem Leid der Opfer nicht im Ansatz gerecht wird. Ihre Anträge auf Verfahrenshilfe wurden abgewiesen", sagt Öhlböck.

Schonungslos

Der Anwalt hat auch die Täter im Visier: "Grundsätzlich sind die unmittelbaren Täter zu belangen, auch wenn sich das als schwierig erweist. Verbrechen dieser Art müssen schonungslos aufgedeckt werden." Er sieht auch eine "moralische Verpflichtung der Stadt Wien", gegen die "Verbrechen an der Menschlichkeit" vorzugehen. "Ich fordere von der Stadt eine lückenlose Aufarbeitung der Verbrechen. Und ich fordere eine österreichweite Untersuchungskommission."

Auch wenn bereits gut 40 Jahre vergangen sind, glaubt der Jurist, dass die Verbrechen in den Heimen aufgeklärt werden können: "Die Chance gibt es immer, wenn man eine Aufklärung will. Nur so viel: Der Druck der Opfer, die endlich etwas bewegen können, wird enorm werden. Und das ist auch gut so."

Immer wieder wird "Verjährung" ins Spiel gebracht. "Als Rechtsanwalt sage ich, dass solche Verbrechen nicht verjähren." Er hofft, die Verjährung mit einem Entscheid des britischen Höchstgerichts außer Kraft setzen zu können: "Das Gericht hat zu Recht berücksichtigt, dass Missbrauchsopfer viele Jahre benötigen, um gegen die Täter vorzugehen." Öhlböck fordert: "Diese Rechtsprechung, die in einem EU-Land gilt, ist auch auf Österreich anzuwenden."

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