IS-Mann muss österreichischen Pass abgeben

Da verurteilter Dschihadist auch türkischer Staatsbürger ist, darf er kein Österreicher mehr sein.

Erstmals wurde einem verurteilten IS-Terroristen die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen. Das Aufenthaltsrecht jenes Wiener Bäckers, der 2015 als Chauffeur tschetschenischer „Gotteskrieger“ Schlagzeilen machte, ist damit verwirkt. Der türkischstämmige Yunus F. (37) wird somit zu einem Fall für die Fremdenpolizei.

Innen- und Außenministerium wollen Dschihadisten schon seit Jahren die Staatsbürgerschaft entziehen. Eine dahingehende Aktion scharf scheiterte bis dato allerdings an den gesetzlichen Hürden (siehe unten).

Eine reelle Chance sahen die Behörden allerdings beim Fall des in der Türkei geborenen Yunus F. Gemeinsam mit mehreren Tschetschenen war der Wiener am 18. August 2014 bei der Ausreise festgenommen.

Terrormiliz war sein Ziel

F. sollte später vor Gericht aussagen, dass er die Terror-Ideologie des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS) zunächst „gut gefunden“ habe. Bei der festgenommenen Reisegruppe habe er aber nur als Chauffeur der Tschetschenen fungiert. Deren Ziel war es, sich der Terrormiliz anzuschließen.

Für F., der für die Fahrten Geld nahm, war es nicht die erste derartige Reise mit „Gotteskriegern“ von Wien an die syrische Grenze. Das Gericht verurteilte ihn am 16. Juni 2015 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren unbedingter Haft. Zusätzlich hat der Schöffensenat damals die staatsbürgerlichen Rechte des gebürtigen Türken beschränkt: Ihm wurde das Wahlrecht aberkannt. Im Dezember 2015 wurde das Urteil rechtskräftig.

Dem Vernehmen nach ersuchte das Innenministerium allerdings bereits im Februar 2015 die zuständige Wiener MA35, ein Feststellungsverfahren zur Staatsbürgerschaft von Yunus F. einzuleiten. Denn wenn dieser auch türkischer Staatsbürger wäre, würde er automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren.

Dem kam man in Wien mittlerweile nach – seit Mitte März gibt es einen rechtskräftig negativen Feststellungsbescheid. Oder mit anderen Worten: Der Dschihadisten-Chauffeur, der seine Haftstrafe bereits verbüßte, ist kein Österreicher mehr.

Kein Aufenthaltsrecht

Personenbezogene Informationen zu der Causa erhält man im Innenministerium aus Datenschutzgründen zwar keine, Sprecher Karl-Heinz Grundböck erteilt aber allgemeingültige rechtliche Auskunft: „Wenn jemand die Staatsbürgerschaft verliert, dann hat das grundsätzliche Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel. Und wenn keine Staatenangehörigkeit mehr gegeben ist, gilt jemand als Fremder. Somit müsste die Fremdenpolizei auf ihn zugreifen.“ Beendet werden könne ein Aufenthalt je nach Bedarf freiwillig, durch eine Aufforderung zur Ausreise oder durch eine zwangsweise Rückführung.

Im konkreten Fall darf nach der Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Entziehung der Staatsbürgerschaft davon ausgehen, dass die Behörden dem Fall große Aufmerksamkeit widmen.

Im Bezug auf herkömmliche Doppelstaatsbürgerschaften (also ohne terroristischen Background) sind laut Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) in Wien zurzeit 32 Feststellungsverfahren im Gange. 25 davon betreffen türkischstämmige Personen.

Die Forderung, IS-Kämpfern die österreichische Staatsbürgerschaft zu entziehen, ist nicht neu – und nur dann realisierbar, wenn eine seltene Konstellation vorliegt: Der Betroffene muss rechtskräftig wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – beispielsweise beim Islamischen Staat – verurteilt worden sein. Und: Er muss über eine zweite Staatsbürgerschaft verfügen, die ihm im Fall des Entzugs der österreichischen bleibt. Denn die Republik hat sich völkerrechtlich verpflichtet, Staatenlosigkeit zu vermeiden. Konkret heißt dies, dass heimische Behörden einem Österreicher die Staatsbürgerschaft nicht entziehen dürften.

Das Problem ist allerdings: Die Behörden erfahren meist nur zufällig von Doppelstaatsbürgerschaften. Abgesehen davon sind unter den Syrien-Rückkehrern viele keine Österreicher. Ein hoher Anteil der hiesigen Foreign Fighters stammt laut Verfassungsschutz aus Tschetschenien (Russland).

Dschihadistenprozess in Linz

Ein mutmaßlicher IS-Unterstützer - er ist Österreicher - muss sich ab Montag wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung vor dem Gericht in Linz verantworten. Er soll Videos von Enthauptungen und radikalen Predigern verbreitet, den bewaffneten Dschihad beworben und rund 50 Personen im Nahkampf trainiert haben. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.

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