Im Erbschaftskrimi steht bald Strafantritt bevor

Das ehemalige Sanatorium Fürth in der Josefstadt war Nazi-Raubgut.
Gericht erwartet, dass verurteilter Historiker den Schaden begleicht. Aber an wen soll er zahlen?

Der Erbschaftskrimi um das Sanatorium Fürth in Wien-Josefstadt wird immer skurriler. Das herrschaftliche Gebäude in Rathausnähe, in dem unter anderen Marcel Prawy zur Welt kam, wurde den jüdischen Besitzern von den Nazis geraubt. Erst spät entschloss sich die Republik Österreich zur Restitution an die Erben.

Der in Prag lebende Historiker und Autor kritischer Bücher über Restitution, Stephan Templ, erfuhr durch Zufall, dass auch seine Mutter Ansprüche hat und erreichte für sie eine Zuerkennung von 1,1 Millionen Euro. Dabei unterschlug er den Behörden jedoch seine Tante, die Schwester seiner Mutter, mit der man seit 30 Jahren über Kreuz ist. Daraufhin wurde Templ, wie berichtet, wegen Betruges zu drei Jahren Haft verurteilt, was weltweit für Österreich-kritische Schlagzeilen sorgte.

Anfang Juni setzte das Oberlandesgericht Wien die Strafe auf ein Jahr Haft unbedingt (plus zwei Jahre auf Bewährung) herunter. Verbunden mit dem Hinweis, Templ könnte sich auch noch das eine Jahr hinter Gitter ersparen, wenn er seine "moralische Schuld" tilge und den Schaden von 550.000 Euro gutmache.

Aber wer ist eigentlich geschädigt? Die Republik Österreich, wie im ersten Urteil festgehalten? Auf den Brief von Templs Anwalt Christof Dunst an die Finanzprokuratur mit der sinngemäßen Frage, wohin man das Geld überweisen solle, kam keine Antwort. Aber schon im Vorfeld wurde erklärt, dass "zivilrechtliche Ansprüche gegen Stephan Templ von der Republik Österreich im gegenständlichen Strafverfahren nicht erhoben wurden und dass das Strafgericht daher derartige Ansprüche auch nicht erkannt hat".

Konten abgeräumt

Im Erbschaftskrimi steht bald Strafantritt bevor
Bleibt noch die Tante. Diese wurde im Strafprozess aber nicht als Privatbeteiligte zugelassen, und das Gericht erklärte, die schadensrechtliche Frage müsste allenfalls in einem Zivilprozess geklärt werden. Noch dazu, wo der Verdacht im Raum steht, dass die Tante ihrerseits schon vor Jahren Erbschaftskonten in der Schweiz abgeräumt haben könnte. Sie besaß eine Generalvollmacht ihrer jüngeren Schwester. Stephan Templs Mutter hatte Geldangelegenheiten immer schon ihrer älteren Schwester überlassen. Das könnte diese nach dem Tod des Großvaters 1974 ausgenützt haben, jedenfalls fehlen mehrere Hunderttausend Euro. Auch eine Entschädigung für in der NS-Zeit verlorene Schulzeiten hat Templs Mutter nie zu Gesicht bekommen.

Templ sieht nicht ein, weshalb er der Tante die gesamte Hälfte des seiner Mutter zuerkannten Betrages aus der Restitution des Sanatoriums Fürth zahlen sollte. Kommt keine Einigung zustande, wird Templ demnächst die Aufforderung zum Strafantritt bekommen. Er lässt gerade eine Klage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorbereiten und hofft noch auf eine Lösung. Ein Haftbefehl in einer Restitutionssache würde Österreich neue negative Schlagzeilen bescheren.

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