"I bring di um": Milieubedingte Unmutsäußerung

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
In Wien wurde eine 34-Jährige freigesprochen. Es gab eine Rauferei und eine Drohung.

Nicht die eigentliche Rauferei am Liesinger Platz in Wien, sondern eine danach ausgestoßene Drohung hat am Donnerstag eine 34-Jährige in das Straflandesgericht gebracht. Dort gab es von Einzelrichter Stefan Renner einen Freispruch im Zweifel, da die Aussage "I bring Di um, i hab an Feitel eingesteckt" als milieubedingte Unmutsäußerung gewertet wurde.

Der handgreifliche Streit am Christtag des Vorjahres zwischen der Angeklagten und ihrem Freund auf der einen und einer ganzen Familie samt Halbwüchsigen und kleinen Kindern auf der anderen Seite hatte mit einer Rempelei an einer Bustür begonnen. Trotz zahlreicher, aber harmloser Verletzungen wurde das entsprechende Verfahren eingestellt, was der 34-Jährigen, die sichtlich über eine eingeschränkte Selbstkontrolle verfügt, gar nicht recht war.

Kein Messer eingesteckt

Der Staatsanwalt erklärte ihr in seinem Schlussplädoyer ausführlich, warum: "Weil wir keine Hellseher sind. Wer angefangen hat und wer sich nur gewehrt hat, ist aufgrund des Fehlens unbeteiligter Zeugen nicht festzustellen." Allerdings wurde angenommen, dass die gefährliche Drohung in einem größeren zeitlichen Abstand zum Raufhandel getätigt wurde. Im Verfahren stellte sich jedoch heraus, dass die Angeklagte dies doch unmittelbar danach gerufen hatte - in einem Moment, als sie noch entsprechend aufgewühlt war. Ein Messer hatte sie übrigens nicht eingesteckt.

Der Richter sprach der 34-Jährigen in seiner Urteilsbegründung noch intensiv ins Gewissen: "Jedes Mal, wenn Sie vor Gericht stehen, geht es für Sie um sehr viel. Bei Ihren Vorstrafen ist keine Möglichkeit mehr für eine bedingte oder teilbedingte Strafe - und sieben Monate bedingt sind ohnehin noch offen." Die Frau wurde bereits vier Mal verurteilt, unter anderem wegen Diebstahls. Renner empfahl ihr, intensiv an ihrer Impulskontrolle zu arbeiten, die Angeklagte hatte nämlich ständig alle Beteiligten an dem Verfahren unterbrochen. Auch die Bewährungshelferin solle sich dieses Problems annehmen. Der Freispruch ist bereits rechtskräftig.

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