Hausverwalter stach Mieter nieder: Freispruch

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Das Gericht billigte dem 35-Jährigen im Zweifel eine Notwehrsituation zu. Die Entscheidung ist rechtskräftig

Ein Wiener Hausverwalter hat sich am Mittwoch am Landesgericht für Strafsachen verantworten müssen, weil er im Zuge eines seit längerem schwelenden Mietrechtstreits den Lebensgefährten einer Hauptmieterin niedergestochen hatte. Der 35-Jährige wurde im Zweifel von der inkriminierten absichtlichen schweren Körperverletzung freigesprochen.

Ein Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm) billigte dem Angeklagten zu, in einer Notwehrsituation gehandelt zu haben. Auch dessen mitangeklagte Ehefrau - ihr wurde vorgeworfen, dem 35-Jährigen ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von elf Zentimeter gereicht zu haben - wurde freigesprochen. Der Staatsanwalt hatte dagegen keine Einwände. Die Freisprüche sind rechtskräftig.

Das verfahrensgegenständliche Geschehen hatte sich am 26. Juni 2017 abgespielt, als der später Verletzte um 8.00 Uhr an der Tür des Hausverwalters klopfte, der damals im selben Zinshaus lebte wie die Freundin des Mannes. Angeblich hatte der Hausverwalter dieser am Vorabend Strom und Gas abgedreht, weil diese seit Monaten keine Miete mehr bezahlt hatte. Ihr Freund wollte den Hausverwalter deshalb zur Rede stellen.

"Blut rausg'spritzt wie eine Fontäne"

"Der hat mi in die Wohnung eine zerrt und mi attackiert", behauptete der Freund der Mieterin. Es sei zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen, plötzlich habe der andere ein Messer in der Hand gehabt und ihm die Klinge in die rechte Schulter und in die linke Hand gestoßen: "Auf der Hand ist das Blut rausg'spritzt wie eine Fontäne." Die Miete hätte seine Freundin im Übrigen berechtigterweise "von sich aus herabgesetzt", wie der Zeuge betonte: "Im Schlafzimmer war ein immenser Verwesungsgeruch." Es hätte sich um eine Dachgeschoßwohnung gehandelt: "Vielleicht war da irgendwo a tote Ratte." Auf wiederholtes Urgieren, den Gestank endlich abzustellen, hätte der Hausverwalter einfach nicht reagiert.

Der Hausverwalter wiederum unterstellte der Mieterin und ihrem Partner, diese hätten absichtlich "etwas in die Wohnung gelegt, das gestorben ist". Mit dieser Begründung wären sie ihm dann die Kaution für die Wohnung und den monatlichen Zins schuldig geblieben: "Ich hab' mit ihnen gar nicht mehr diskutiert. Ich hab' die Räumung eingereicht." Als es in der Früh an seiner Tür klopfte, hätte er dem Mann geöffnet: "So wie ich die Tür aufgemacht habe, ist der rein wie eine Rakete. Er hat mir gleich eine ins Gesicht gegeben und mich in die Wohnung gedrängt." Dort hätte ihn der Kontrahent zu Boden gebracht. "Er hat mich gewürgt und mir ein Auge rauszudrücken versucht. Es war ein Überfall", schilderte der Hausverwalter. In seiner Verzweiflung habe er seine Frau um Hilfe gerufen, die den Eindringling zuerst mit einem Putzmittel besprüht und ihm dann ein Messer gebracht hätte. Er hätte, um den Angreifer abzuwehren, danach gegriffen und von der Waffe Gebrauch gemacht. Da hätte er auch getan, "wenn es ein Tennisschläger gewesen wäre."

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