Hausbesorgerin darf irrtümlich ausbezahlte 15.000 € behalten

Hausbesorgerin darf irrtümlich ausbezahlte 15.000 € behalten
Prozess: Sie bekam um das Dreifache zu viel Lohn. Eigentümer blitzte mit Klage auf Rückzahlung ab.

Die Lohnerhöhung um mehr als das Dreifache kam unverhofft. Eine Hausbesorgerin in Wien-Margareten hatte monatlich 308,37 Euro Entgelt für die Reinigung von 1549 Nutzfläche und 65 Gehsteig bekommen. Als das Haus im Jänner 2011 von neuen Eigentümern übernommen wurde, erhielt sie plötzlich 1197,29 Euro.

Die Hausmeisterin rief bei der Hausverwaltung an und machte darauf aufmerksam, dass sie ein Vielfaches im Vergleich zu früher bekomme. Das müsse wohl ein Irrtum sein. Die Hausverwaltung sicherte ihr jedoch zu, dass das schon seine Richtigkeit habe. Nachgeprüft wurde die Abrechnung nicht. Die Hausbesorgerin telefonierte insgesamt drei Mal mit der Hausverwaltung, und jedes Mal wurde sie beruhigt.

Auch der Ehemann wunderte sich über den Geldregen und rief ebenfalls an, aber auch ihm wurde beschieden, die Zahlung sei richtig. Die Hausbesorgerin dachte bei sich, man habe wohl endlich eingesehen, was sie alles leiste und wie schlecht sie dafür eigentlich entlohnt werde. Immerhin hat sie 40 Fenster zu putzen und die Hundegackis vor dem Haustor zu entfernen.

Inzwischen summierte sich die Überzahlung. An Urlaubsgeld wurde zwei Mal im Jahr je ein Betrag von 2491,04 Euro angewiesen (bisher 613,11), und das ging zwei Jahre so. Dann erst rechnete die Wohnbaugesellschaft nach und forderte von der Hausbesorgerin das zu viel ausbezahlte Entgelt zurück. Insgesamt 15.448 Euro.

Drei Instanzen

Das Geld war längst verbraucht. Die Hausbesorgerin war inzwischen in Pension gegangen, eine Rückzahlung konnte und wollte sie sich nicht leisten. Sie wurde geklagt, Anwalt Gerold Beneder konnte die Hausbesorgerin jedoch in dritter Instanz mit einer außerordentlichen Revision herausboxen.

Der Oberste Gerichtshof hatte sein Eingreifen "für erforderlich" gehalten: "Was", so fragte das Höchstgericht, "hätte die Beklagte noch unternehmen müssen?" Sie hat auf ihre eigenen Zweifel reagiert und drei Mal (bzw. inklusive Ehemann vier Mal) nachgefragt. Daher durfte sie darauf vertrauen, dass die Beträge stimmen und das Geld behalten.

Anwalt Beneder: "Ein Sieg David gegen Goliath."

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