Hasspostings gegen Flüchtlinge "nicht ernsthaft genug"

Hasspostings gegen Flüchtlinge "nicht ernsthaft genug"
Verhetzung: Erste Prozesse nach strengerem Strafgesetz enden mit Freispruch und einer kleinen Geldstrafe

Der Lagerleiter eines Wiener Möbelmarktes postet auf Facebook: Die Syrischen Flüchtlinge sollten in ihre Heimat zu ihren Familien zurück kehren, dann könnte man „alle auf einmal sprengen.“ Neben das Foto eines tanzenden farbigen Kindes in Traiskirchen stellt er ein Foto von Hitler und unterlegt das mit dem Text: „Du bist lustig, dich vergase ich zuletzt.“

Der Wiener Strafrichter Stefan Apostol findet, das sei ein Ausdruck der „freien Meinungsäußerung“. Man müsse bei der Beurteilung des Verhetzungs-Paragrafen schon „die Kirche im Dorf lassen.“ Die Wortwahl des 50-Jährigen („I hab ma nix dacht dabei“) sei „nicht rühmlich“. Durch ihre „Pseudolustigkeit“ sei sie aber „nicht ernsthaft genug“, den Tatbestand zu erfüllen. „Nicht jeder, der Blödsinn schreibt, ist strafbar“, also Freispruch, den Staatsanwalt Volkert Sackmann mit „ voller Berufung“ bekämpft.

Der am Donnerstag abgehaltene und ein Parallelprozess demonstrieren, dass der seit 1.1.2016 strengere Maßstab bei der Verhetzung in der Praxis nicht hält, was im Strafgesetzbuch vorgegeben wird.

Konstruktive Kritik

Ein Angestellter im Privatkonkurs schickte 25 Spitzenpolitikern verschiedener Parteien eMails mit „Unmutsäußerungen“, wie er das bezeichnet. Er bezeichnete Flüchtlinge als „Volksschädlinge“, „Mohamed anbetende kriminelle Saugfraster“ und ärgeres, die man zurückschicken solle, denn Österreich sei keine „Menschenmülldeponie“. Er gehe zu keinem Stammtisch, sei kein Rassist, habe sich aber über die „beängstigenden Zustände“ Sorgen gemacht. Es sei sein Recht, auf Missstände hinzuweisen. Die SPÖ habe ihm „für die konstruktive Kritik gedankt“, von der ÖVP sei „ein ähnliches Schreiben gekommen“, vom Staatsanwalt aber bekam er eine Anklage.

Richter Apostol macht diesen darauf aufmerksam, dass bei einer größeren Öffentlichkeit seit Jahresanfang bis zu drei statt nur bis zwei Jahre Haft drohen, Sackmann modifiziert die Anklage, mit dem Ergebnis: Apostol verhängt 200 Tagsätze zu je vier Euro Geldstrafe (800 Euro), das wirke besser als die bloße Androhung einer Haftstrafe.

Kommentare