Gutachten entlastet Heckenschützen

Schüsse aus Luftdruckpistole können niemanden lebensgefährlich verletzen. Verdächtige hoffen auf mildere Strafe.

Warten auf die endgültige Anklageschrift. Das heißt es derzeit noch für die beiden mutmaßlichen Heckenschützen von Wien. Zwei mittlerweile vorliegende Gutachten lassen die 20-jährigen Burschen darauf hoffen, dass die strafrechtlichen Folgen ihrer „blöden Idee“ weitaus glimpflicher ausfallen als gedacht.

Bei einer „tour de force“ durch mehrere Bezirke sollen die Schulfreunde Raphael R. und Lukas G. im September mit einer Luftdruckpistole wahllos auf Passanten geschossen haben. 17 Menschen wurden dabei verletzt. Nach zwei Wochen intensiver Ermittlungen wurden die Burschen von der Kripo, dank eines entscheidenden Hinweises, als Verdächtige ausgeforscht. Sie saßen dann einige Wochen in U-Haft.

„Noch hat die Staatsanwaltschaft nicht entschieden, nach welchem Delikt Anklage erhoben wird“, sagt Raphaels Anwalt Normann Hofstätter. Ursprünglich war man von „absichtlicher schwerer Körperverletzung“ (§ 87 StGB) ausgegangen, für die bis zu fünf Jahren Haft drohen. Doch ein rechtsmedizinisches Gutachten attestiert, dass alle angeschossenen Personen nur leichte Verletzungen erlitten haben. In keinem Fall sei es zu einer länger als 24 Tage dauernden Gesundheitsschädigung oder einer „an sich schweren“ Verletzung gekommen.

 

Positiv

„Das jetzt ebenfalls vorliegende Schussgutachten ist auch positiv für unsere Mandanten“, meint Florian Kreiner, der Anwalt von Lukas. Wichtigste Erkenntnis von Gutachter Ingo Wieser: Schüsse auf Menschen aus einer solchen Luftdruckpistole können grundsätzlich keine lebensgefährlichen Verletzungen hervorrufen.

Nach § 84 Strafgesetzbuch (schwere Körperverletzung) wäre ein Täter auch zu bestrafen, wenn er ein Mittel verwendet, „womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist“.

Nach Meinung der Anwälte bliebe angesichts dieser Gutachten eigentlich nur eine „gewöhnliche“ Körperverletzung übrig. Maximaler Strafrahmen: ein Jahr Haft. Der Prozess wird vermutlich im Jänner beginnen.

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