Glatter Freispruch für Gefängnisarzt

Glatter Freispruch für Gefängnisarzt
Studie für Strafvollzug: Justiz genehmigte Uni-Arbeit im Gefängnis, dann kam Anzeige

Am Freitag wurde der Chefpsychologe der Justizanstalt Wien-Simmering von der Anklage wegen Amtsmissbrauchs ganz ohne jeden Zweifel freigesprochen, und nicht nur Richter Andreas Böhm dürfte sich gefragt haben: Was hat die Staatsanwaltschaft da geritten?

70 Interviews

Der Psychologe betreute zwei Psychologiestudentinnen, die für ihren Master-Abschluss eine Gefängnis-Studie erstellten. Thema war die Impulsivität psychopathischer Häftlinge. Dazu wurden 70 Insassen der Anstalt mit deren Zustimmung interviewt. Das Justizministerium genehmigte die Arbeit und stellte unter der Bedingung, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten und die Namen der Häftlinge nicht genannt werden, die Vollzugsakten zur Verfügung.

Selbstverständlich wurden die Befragten in der Arbeit anonymisiert. Die Studie war auch für den Strafvollzug von Interesse und fand Eingang in die Justiz-Bibliothek, die Ergebnisse sollten im Gefängnisalltag genutzt werden.

„Aus heiterem Himmel“ wurde gegen den Psychologen hinterher eine Anzeige vom Stapel gelassen, wie der 46-Jährige vor Gericht schilderte. Er wurde zuerst versetzt, dann suspendiert. Ihm wurde vorgeworfen, seinen Studentinnen Originalunterlagen überlassen zu haben, ohne diese vorher geschwärzt zu haben. Außerdem habe er ihnen für die Arbeit interne Computer-Software der Justiz zur Verfügung gestellt, wobei der Betrieb das Justizbudget mit 1400 Euro belastet habe.

Der zuständige Ministerialrat warf die 23-seitige (!) Anklage mit seiner Zeugenaussage glatt über den Haufen. „Die Kosten waren kein Thema“, sagte er. Niemand wäre auf die Idee gekommen, diese den Studentinnen oder dem Angeklagten umzuhängen. Und das Schwärzen der Namen bezeichnete der Spitzenbeamte als „unvertretbaren Aufwand“. Die Studentinnen hätten dann gar keine ausreichenden Informationen für ihre Arbeit gehabt. Im Zuge von Forschungsarbeiten sei Akteneinsicht kein Problem, Forscher hielten sich immer an Datenschutz und Anonymität.

So einen „Pick“

Der Staatsanwalt, der früher im Justizministerium für das Dienstrecht zuständig war, verstieg sich darauf, die Master-Arbeiten als „privates Projekt“ zu bezeichnen. „So was hab ich noch nie erlebt von einem Staatsanwalt“, erregte sich der Richter und erinnerte den Ankläger an die Verpflchtung zur Objektivität: „Ich weiß nicht, in welchem Auftrag Sie da arbeiten!“, setzte er noch nach. Selbst einen Schöffen verwunderte, warum der Staatsanwalt „so einen Pick“ auf den Angeklagten habe.

Der Ankläger überlegt noch, ob der „glatte Freispruch“ (Richter) für den von Rudolf Mayer verteidigten Chefpsychologen bekämpft wird.

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