Gericht streicht Ärztefamilie eine Flasche Chianti zum Abendessen

Am Freitag hat im Landesgericht Linz das Beweisverfahren begonnen
Flugausfall: Prozess um Schadenersatz für unvorhergesehene Reisekosten

Ein Flug fällt aus, die Passagiere sitzen fest, eine unvorhergesehene Nacht in einem Hotel und ein Abendessen stehen an – die Fluggesellschaft muss Schadenersatz zahlen. Aber was darf sich der beeinträchtigte Reisende leisten?

Ein Wiener Ärzteehepaar strandete samt Kindern und Oma in St. Petersburg. Wegen Computerproblemen musste der Rückflug nach Wien auf den nächsten Tag verschoben werden. Die Familie quartierte sich in einem Hotel ein und ging dinieren. Man wählte ein "für die Lebensverhältnisse der Familie typisches Restaurant, das in seiner Qualität jenen Restaurants entsprach, in dem die Familie auch in der Heimat zu verkehren pflegt", wie Anwalt Johann Etienne Korab in der Klage formulierte.

Überzogen

Das Ärzteehepaar klagte die AUA auf insgesamt 4200 Euro Schadenersatz. Der Rechtsstreit vor Gericht spitzte sich schließlich auf eine Flasche Chianti zu. Die Fluglinie erachtete nämlich vor allem die Kosten für das Abendessen für überzogen. Man könne es durchaus für 35 Euro inklusive Getränke pro Person bewerkstelligen, 140 Euro wären also ein angemessener Ersatz. Die Kläger hielten dagegen, dass St. Petersburg zu den teuersten Städten der Welt zähle und man sich als Geschädigter nicht mit dem billigst möglichen Ersatz begnügen müsse.

Das Landesgericht Korneuburg mahnte die Kläger zur Enthaltsamkeit. Es sprach zwar rund 1800 Euro zu, wies die restlichen Forderungen – darunter für die Weinbegleitung am Abend – jedoch ab: Der Konsum einer "ganzen Flasche Chianti" sei "kontraindiziert", um als Arzt nach der Heimkehr seinem "verantwortungsvollen Beruf ausgeschlafen nachgehen zu können", wurde den Medizinern beschieden.

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