"Fraglich, ob eine Untersuchung stattfand"

Die Patientenanwaltschaft beschäftigt sich nun mit dem Fall.

Die Patientenanwaltschaft hat sich aufgrund des KURIER-Artikels mit Sandra W. in Verbindung gesetzt und arbeitet den Fall nun auf. Der Wiener Patienten- und Pflegeanwalt Konrad Brustbauer über mögliche Behandlungsfehler und die Möglichkeiten der Patientenanwaltschaft.

KURIER: Herr Brustbauer, sind im Fall Sandra W. Behandlungsfehler passiert?
Konrad Brustbauer: Wir haben die Beschwerde der Patientin aufgenommen und holen nun die Stellungnahmen der Spitäler ein. Entscheidend ist die Frage, welche Symptome die Frau hatte. Wenn sie ein unabweislicher Fall war, hätte sie nicht abgelehnt werden dürfen. Hier gibt es klare Weisungen.

Gibt es bereits Stellungnahmen der Spitäler?
Im AKH wird nach wie vor davon gesprochen, dass die Patientin nur leichte Blutungen hatte. Es ist allerdings fraglich, ob überhaupt eine Untersuchung stattgefunden hat, um das festzustellen.

Das AKH rechtfertigt die Ablehnung auch mit mangelnden Kapazitäten. Werden nur noch Risikopatienten im AKH aufgenommen?
Das Wort „Risikoschwangerschaft“ gilt für den gesamten Schwangerschaftsverlauf. Hier kann es durchaus zu Ablehnungen kommen. Aber im konkreten Fall ist der Patientin ja schon etwas zugestoßen. Die Frage ist, ob der Fall aufgrund der Symptome unabweislich war und ob das vom Arzt geprüft wurde.

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