"Fettweg-Spritze" hatte fatale Folgen
Es war Sommer, Karin Berner (Name geändert, Anm.) wollte ans Meer fahren und sich dort im Bikini zeigen. Nur ihre rundlichen Schenkel sprachen dagegen. Eine Kosmetikerin schwatzte der Wienerin rasche Abhilfe mit sogenannten "Fettweg-Spritzen" auf. Sie habe zwar keine medizinische Ausbildung und dürfe das auch gar nicht anbieten, aber sie habe es bei sich schon mehrfach erprobt.
"Ich war naiv", sagt Karin Berner heute, "und hab’ mich einlullen lassen." Auch der geringe Preis für die Behandlung von 200 Euro habe sie gelockt. Die Sache ging furchtbar schief, zog mehrere Operationen bei der 25-Jährigen nach sich und mündete in einen Prozess, in dem der Wiener Rechtsanwalt Thomas Mayer 23.000 Euro für sie erkämpfte."Das Bein lief sofort blau an und ich hatte Schmerzen", erinnert sich Karin Berner mit Entsetzen an die erste der rund 15 "Fettweg-Spritzen", die ihr die Kosmetikerin setzte: "Ich wollte gar nicht, dass das andere Bein auch noch dran kommt. Aber wie schaut das aus, wenn nur ein Bein behandelt wird?"
Sie solle daheim etwas Kühles auflegen, empfahl die Kosmetikerin. "Aber ich bekam Fieber, die Einstichstellen sind aufgeplatzt, bei einer entstand ein Loch bis zum Knochen, der Eiter ist geronnen", erzählt Berner im Gespräch mit dem KURIER. Als sie ins AKH kam, "waren die Ärzte dort baff und haben alle zusammengetrommelt."
Acht Ärzte
Berner konsultierte insgesamt acht Ärzte, mehrere Operationen waren notwendig, die Nerven waren geschädigt, Knoten hatten sich gebildet. Das ist fünf Jahre her, "aber man sieht die Einstiche heute noch, und ich habe immer noch Schmerzen." Die Heilung dauerte, ein Eingriff steht noch bevor, auch der Rechtsstreit zog sich. Im April 2017 verurteilte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien die Kosmetikerin zur Haftung von zwei Drittel der Folgen der Behandlung, die 50-Jährige muss für den Pfusch 23.000 Euro Schadenersatz zahlen.
Die 200 Euro für die "Fettweg-Spritzen" hatte die Kosmetikerin ihrer Kundin gleich nach Auftreten der Komplikationen zurückgegeben. Nachdem sie geklagt worden war, wollte sie die Geldrückgabe wieder rückgängig machen, blitzte mit dieser Gegenforderung aber ab.
Dass die Kosmetikerin dem Gericht Facebook-Screenshots von Karin Berner im Bikini vorlegte, half ihr gar nichts. "Die Fotos zeigen die betroffenen Körperstellen kaum und sind wahrscheinlich bearbeitet", steht im Urteil.
Der Fall ging durch zwei Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof (OGH). Es war strittig, ob ein Nichtarzt, der widerrechtlich eine ärztliche Behandlung durchführt, überhaupt zur Aufklärung verpflichtet ist. Der OGH bejahte das jedoch in einem Grundsatzurteil.
Die Methode stammt aus Südamerika. Das Enzym Phosphatidylcholin wird in den Fettpolster gespritzt, die Fettzellen platzen auf, entleeren sich in Zwischenzellräume und werden über das Lymphsystem abgebaut. Bei zu hoher Dosierung können Dellen entstehen, viele Ärzte lehnen diese Methode ab.
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