Falscher Schnitt bei der Operation: 42-jähriger Patient starb

Mit 16 Blutkonserven wollte man den Mann retten
Prozess. Niederösterreicher verblutete bei Gallenblasen-Entfernung. Es war kein Arzt anwesend, der das Gefäß flicken konnte.

16 Blutkonserven: So viele wurden an diesem Vormittag mit Blaulicht in das Wiener Hartmann Spital (heute Franziskus-Spital, Anm.) gebracht. Zu dem Zeitpunkt lag Marcus S. aus Mödling gerade am OP-Tisch und kämpfte um sein Leben. Während des Eingriffs wurde seine Beckenschlagader verletzt. Die Ärzte vor Ort schafften es nicht, die Blutung zu stoppen. Es musste ein Gefäßchirurg aus dem AKH angefordert werden. Doch auch der konnte nicht mehr helfen.

Jeder operative Eingriff birgt Risiken: So auch eine Gallenblasen-Entfernung. Wer eine solche Operation vor sich hat, muss vorher unterschreiben, dass es unter anderem dazu kommen kann, das Blutgefäße verletzt werden können. Marcus S., der an Gallensteinen litt, wusste das.

Beim Einschnitt in den Bauchraum mit dem Skalpell wurde am 11. September 2015 seine Beckenschlagader verletzt. Der 42-Jährige starb wenig später nach dem enormen Blutverlust an Herz-Kreislaufversagen.

Schmerzensgeld

60.000 Euro hat das Krankenhaus bereits an die Witwe gezahlt. Der operierenden Oberärztin wird wegen fahrlässiger Tötung der Prozess gemacht. Das könne leider passieren, erklärte sie und bekannte sich nicht schuldig. Tatsächlich ist es eine äußerst seltene Verletzung. Die Wahrscheinlichkeit liegt bei etwa 0,05 bis 0,1 Prozent. "Die Stichverletzung der gemeinsamen inneren Beckenschlagader stellt die Folge eines sorgfaltswidrigen Vorgehens dar und hätte bei Einhalten entsprechender Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden können", urteilt ein Gutachter. "Es erscheint aus sachverständiger Sicht unverständlich, warum nicht chirurgischerseits, als Ultima Ratio versucht wurde, die Blutung anders als nur durch Kompression temporär zu beherrschen."

Stattdessen informierte die Oberärztin den Primar über die eingetretene Komplikation – dieser eilte von seiner aktuellen Operation zu Hilfe und entschied schließlich, den Spezialisten aus dem AKH anzufordern. Der benötigte immerhin 30 Minuten, bis er im Krankenhaus eintraf. Mit einer offenen Herzmassage mit der Hand versuchte er, Herrn S. zu retten – ohne Erfolg.

Im Notfall hilflos

Marcus Januschke, der die Frau des Toten vertritt, versteht das Vorgehen nicht. "Das war eine Pimperl-OP, das passiert einer erfahrenen Ärztin nicht. Der Einschnittswinkel war völlig falsch." Er vermutet, dass gar nicht die Oberärztin selbst den verhängnisvollen Schnitt ausgeführt hat – sondern ein anwesender Medizinstudent. Beweise gibt es dafür freilich nicht.

Und er kritisiert auch das Spital selbst. Denn es war kein Arzt vor Ort, der in einem solchen Fall helfen kann. "Wie kann es sein, dass solche Dinge operiert werden und keiner da ist, der im Notfall ein Gefäß flicken kann?"

Am 7. März wird der Todesfall im Bezirksgericht Innere Stadt verhandelt – zu Wort kommen mehrere Sachverständige.

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