Falsche Bombendrohung in U-Bahn: Prozess

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Der 60-Jährige ist zum inkriminierten Landzwang geständig. Weshalb er mit Anruf schreckte, konnte er nicht erklären.

Am 17. November 2016 marschierte ein 60-jähriger Mann in eine Telefonzelle an der U-Bahn-Station Reumannplatz, wählte den Polizeinotruf und erklärte: "Ich habe Bombe in Reumannplatz." Dann legte er auf, ging heim und machte sich ein Bier auf. Am Montag wurde er wegen Landzwangs im Wiener Landesgericht für Strafsachen zur Verantwortung gezogen.

Der Anruf hatte weitreichende Folgen. Das Gelände um die U-Bahn-Station wurde großräumig evakuiert, die U1, mehrere Straßenbahn- und Buslinien stellten für mehr als eine Stunde den Verkehr ein, ehe Entwarnung gegeben werden konnte. Über die Bilder aus den Überwachungskameras kam man dem amtsbekannten 60-Jährigen auf die Spur. Er wurde noch am selben Abend in seiner Wohnung festgenommen. Er hatte zu diesem Zeitpunkt 1,07 Promille im Blut. Bei seinem Anruf dürften es über zwei Promille gewesen sein.

Nun saß der Beschäftigungslose, der vom AMS und der Pension seiner Lebensgefährtin lebt, vor einem Schöffensenat und sagte: "Das Ganze tut mir sehr leid, dass das passiert ist." Er habe schon beim Bundesheer mit dem Alkohol begonnen. "Da trinken wahrscheinlich alle a bisserl was", bemerkte Richterin Claudia Zöllner. "I hob' nimmer aufg'hört", gestand der Angeklagte. 1995 habe er sich entwöhnen lassen, sei für ein paar Jahre trocken gewesen. Doch dann hätten sich private Probleme gehäuft: "I hob' kane Freund', nur an Schwager, Brüder und so weiter. Dass i nur zum Essen Bier trinken tu, bring i net z'samm."

Drei, vier Bier genügten

Durch sein geringes Gewicht würden drei, vier Bier für einen Vollrausch genügen, führte der Angeklagte aus: "Wenn i was trunken hab', denk i net nach. Da komm' i auf blöde Gedanken." Fünf oder sechs Bier seien es damals gewesen, als er die Bombendrohung hinterließ. Weshalb er den Anruf tätigte, konnte der 60-Jährige auf Befragen der Richterin nicht erklären. Mehr als ein "Des is' unnötig g'we'sn" war aus dem Mann nicht herauszubekommen. Dass er - so der Vorwurf von Staatsanwältin Viktoria Berente - einen türkischen Akzent nachgemacht hätte, um eine falsche Fährte zu legen, stritt er ab: "Wenn i z'vü trunken hab', fang i wegen die Zähn' immer komisch zum Reden an."

Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer sprach sich im Fall einer Verurteilung für die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher aus. Dieser weise über eine mehrere Jahrzehnte reichende Alkoholiker-Karriere auf. Es liege ein "Abhängigkeitssyndrom" vor. Wenn dieses nicht entsprechend behandelt werde, sei mit weiteren, ähnlich gelagerten Straftaten zu rechnen, warnte Dantendorfer. Der 60-Jährige weist bisher 20 Vorstrafen auf - "leider", wie der Angeklagte mit Bedauern einräumte.

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