Fall Aslan G.: Auslieferung an Russland zulässig

Aslan G.
"Dschako" soll sechs Menschen getötet haben. In seiner Heimat droht ihm nun die Todesstrafe.

Der in Wien in Auslieferungshaft sitzende wegen sechsfachen Mordes verdächtige Aslan G. könnte schon bald an Russland ausgeliefert werden. Im Jänner 2015 nahmen ihn Zielfahnder des Bundeskriminalamts (BK) mit Unterstützung der Antiterror-Einheit Cobra auf offener Straße vor dem Wiener Zentralbahnhof in Favoriten fest.

Das Wiener Straflandesgericht hat bereits Anfang Mai die Auslieferung des angeblichen Sechsfachmörders Aslan G. an Russland für zulässig erklärt. Diese Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig ud wurde erst heute bekannt. Nikolaus Rast, der Rechtsbeistand des 45-Jährigen, hat dagegen Beschwerde eingelegt, der aufschiebende Wirkung zukommt.

Festnahme im Jänner

Der 45-Jährige war Ende Jänner im Zuge einer Zielfahndung am Hauptbahnhof festgenommen worden. Die russischen Behörden wollen dem gebürtigen Georgier, der die russische Staatsbürgerschaft besitzt, den Prozess machen. Ihrer Darstellung zufolge soll Aslan G. als Chef einer kriminellen Vereinigung zwischen November 2012 und Oktober 2013 sechs Menschen von Mitgliedern seiner Bande mit Kalaschnikow-Sturmgewehren bzw. Maschinenpistolen beseitigen haben lassen. Bei zwei weiteren, angeblich von Aslan G. in Auftrag gegebenen und im Dezember 2012 und Juni 2013 verübten Anschlägen kamen die drei ins Visier geratenen Personen mit dem Leben davon. Der auf organisierte Kriminalität spezialisierten Mafia-Bande werden außerdem die Morde am nordossetischen Vizepremier Kasbek Pagijew und am Bürgermeister der Hauptstadt Wladikawkas, Witali Karajew, aus dem Jahr 2008 zur Last gelegt.

Aslan G. bestreitet vehement, an der Spitze einer mafiösen Vereinigung gestanden und Mordaufträge verteilt zu haben. Er sei Opfer einer zufälligen Namensgleichheit, die Anschuldigungen gegen ihn politisch motiviert und von Moskau gesteuert. Das Straflandesgericht beurteilt jedoch die von seinem Anwalt vorgelegten Beweismittel als "nicht geeignet, am Tatverdacht erhebliche Bedenken aufzuzeigen". Das Vorbringen und die Aussagen des 45-Jährigen reichen nach Ansicht des zuständigen Richters nicht aus, die wider ihn erhobenen Vorwürfe "unmittelbar und zweifelsfrei" zu entkräften, wie im Gerichtsbeschluss, der der APA vorliegt, festgehalten wird.

Aslan droht in Russland die Todesstrafe

Laut russischem Strafgesetzbuch könnte Aslan G. in seiner Heimat für die ihm zugeschriebenen Verbrechen sogar die Todesstrafe drohen. Im Auslieferungsersuchen wird der heimischen Justiz allerdings versichert, diese Sanktion werde grundsätzlich nicht angewandt, falls sie im ausliefernden Staat nicht vorgesehen sei. Für das Straflandesgericht ist das "eine ausreichende Zusicherung, dass über den Betroffenen keine Todesstrafe verhängt wird". Auch sei nicht davon auszugehen, dass im Fall seiner Auslieferung das Leben von Aslan G. bedroht sei und dieser Folter und ein nicht den Menschenrechten entsprechendes Verfahren befürchten müsse. Russland könne "eine ständige Praxis umfassender und systematischer Menschenrechtsverletzungen nicht unterstellt werden", so der Wiener Richter.

Für Anwalt Rast ist diese Argumentation hanebüchen. Eine Auslieferung würde eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bedeuten, verweist Rast auf Berichte von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, aber auch die Einschätzung der österreichischen Botschaft in Moskau, die das Justizsystem und die Haftbedingungen in Russland sehr kritisch sehen. Vor allem aber belegt nach Ansicht von Rast ein gerichtsmedizinisches Gutachten, dass sein Mandant bereits 2004 vom russischen Geheimdienst FSB gefoltert wurde.

Schulmassaker in Beslan

Aslan G. behauptet, er habe nach dem Schulmassaker in Beslan - bei dem Terror-Akt im September 2004 fanden 334 Geiseln den Tod - internationale Spendengelder verwaltet. Als die Gelder von Staats wegen eingezogen wurden, habe er sich dagegen aufgelehnt, worauf er vom Geheimdienst entführt und fünf Tage in einem Folter-Keller malträtiert worden sei. Man habe ihn geschlagen, mit Messern gequält, vergewaltigt und über geraume Zeit an den Armen - teilweise auch kopfüber - aufgehängt.

Der Gerichtsmediziner Christian Reiter kommt in einem mit 22. März 2015 datierten Gutachten zum Schluss, auffallende Dehnungsrisse im Bereich der beiden Achselfalten des Mannes ließen sich "sehr gut und fast nur ausschließlich durch ein länger dauerndes Aufhängen bzw. freies Hängen an den Armen erklären". Auch andere, von Aslan G. geschilderte Misshandlungen - etwa das Zufügen von schachbrettartigen Schnittwunden am Bauch oder ein Messerstich in die rechte Hohlhand - sind laut Reiter mit Narben am Körper des 45-Jährigen in Einklang zu bringen, "so dass aus gerichtsmedizinischer Sicht eine im Jahr 2004 stattgefunden Folterung realistisch und nachvollziehbar erscheint", wie der Expertise zu entnehmen ist.

"Eine Auslieferung wäre das sichere Todesurteil"

Anwalt Rast fordert daher in seiner Beschwerde, mit der sich nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) befassen muss, die Aufhebung des erstinstanzlichen Beschlusses. "Eine Auslieferung wäre das sichere Todesurteil. Man Mandant würde die Fahrt vom Flughafen zum Gefängnis nicht überleben", hatte der Verteidiger bereits vor vier Monaten der APA erklärt.

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