Ex-BZÖ-Politikerin wegen Verhetzung auf Facebook verurteilt

Ex-BZÖ-Politikerin wegen Verhetzung auf Facebook verurteilt
Drei Monate bedingt. Auch ein Steirer wurde wegen Äußerungen gegen Flüchtlinge bestraft.

Eine ehemalige steirische BZÖ-Politikerin ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht zu drei Monaten bedingter Haft wegen Verhetzung verurteilt worden. Sie hatte auf Facebook abfällige Äußerungen im Zusammenhang mit Flüchtlingen gemacht. Wegen eines ganz ähnlichen Delikts wurde auch ein Steirer für schuldig befunden, der im selben sozialen Netzwerk von "Untermenschen mit Burka" geschrieben hatte.

"Stachelt zu Hass auf"

Die beiden Prozesse fanden unmittelbar hintereinander statt, und laut Staatsanwalt Andreas Bernat "türmen sich diese Art von Akten" derzeit. Es ging in beiden Fällen um Einträge auf Facebook, die abfällige Äußerungen über Flüchtlinge zum Inhalt hatten. Eine der Beschuldigten war eine ehemalige Politikerin des BZÖ. "Wie weit macht man die Türe auf, wenn ein Flüchtling anklopft? Na maximal neun Millimeter und nur eine Armlänge" stand auf ihrer Seite, die öffentlich ist, zu lesen. "Hier handelt es sich um eine klassische Karabinergröße, die Äußerung stachelt zu Hass gegen Flüchtlinge auf", befand Richter Christoph Lichtenberg.

"Ich habe mich dazu hinreißen lassen, weil mich das Thema aufregt, nicht, weil ich was gegen Flüchtlinge habe", verteidigte sich die Angeklagte. Außerdem will sie manche Äußerungen einfach nur kopiert und eingefügt, aber nicht selbst geschrieben haben. "Es ist aber schon eine derbe Diktion, derer Sie sich auf Facebook bedienen, man merkt schon eine gewisse Grundtendenz", meinte der Richter und führte die Äußerungen "Kotzbrocken", "linke Schweine" und Ähnliches an. Die Ex-Politikerin wurde zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.

"Es war einfach dumm von mir"

Die gleiche Strafe erhielt ein Steirer, der sich ebenfalls auf Facebook über "Untermenschen in Burka" verbreitert hatte. "Ich mag sie nicht in unserem Land", stand da in Bezug auf Flüchtlinge zu lesen. "Das kann man am Stammtisch vor fünf Personen sagen, aber nicht auf Facebook vor 199 Freunden", erklärte Lichtenberg. "Es war einfach dumm von mir, mehr als die Hälfte meiner Freunde sind Ausländer", erklärte der Beschuldigte.

Beide Angeklagten waren nicht durch einen Anwalt vertreten, daher bekamen sie automatisch Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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