Erstes Urteil bremst Uber ein

In Wien gibt es knapp 5000 aktive Taxifahrer. Die neuen Uber-Fahrer erschweren das Geschäft
Handelsgericht Wien straft erstmals Mietwagenunternehmen, das mit Uber unterwegs ist.

Es ist eine Entscheidung, die weitreichende Auswirkungen auf Wiens Personenbeförderung haben könnte: Erstmals hat das Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen ein Mietwagenunternehmen ausgesprochen, weil es durch die Nutzung der UberApp das Gesetz missachtet hat.

Aber von vorne: Seit Monaten schwelt in Wien ein Kampf zwischen Taxifahrern und Uber, beziehungsweise jenen Mietwagenfahrern, die die UberApp nutzen. Die amerikanische App bringt Fahrgäste und Mietwagenfahrer nämlich schnell und unkompliziert zusammen und bietet zudem einen Fahrpreis, der um ein Drittel günstiger als der Taxitarif ist. Kein Wunder also, dass man auf Wiens Straßen immer häufiger Personen in und aus Mietwagen steigen sieht, die manchmal sogar ein Schwechater oder ein Kärntner Kennzeichen haben.

"Das ist Wettbewerbsverzerrung!", rufen die Wiener Taxifahrer. Denn eigentlich darf ein Mietwagenfahrer seine Gäste nicht einfach so von unterwegs auflesen. Das dürfen nur Taxifahrer. Dafür müssen sie sich an den Taxitarif halten. Als Mietwagenfahrer gibt es keinen vorgegebenen Tarif, dafür darf man nur Gäste aufnehmen, die sich zuvor in der Betriebsstätte angemeldet haben und dorthin muss der Mietwagen nach der Fahrt auch umgehend zurückkehren.

64.000 Euro Strafe

Genau wegen dieser Wettbewerbsverzerrung haben zwei Parteien aus der Taxibranche ein Wiener Mietwagenunternehmen geklagt. Sie konnten nachweisen, dass ein Mietwagen dieses Unternehmens nacheinander unterschiedliche Fahrgäste aufnahmen, ohne zwischendurch zurückzukehren. In einem Zwischenurteil gab das Handelsgericht Wien den Klagenden recht und erließ eine einstweilige Verfügung. Sollten Fahrer dieses Unternehmens noch einmal erwischt werden, müssen sie eine Strafzahlung in der Höhe von 64.000 Euro leisten.

Die einstweilige Verfügung ist zwar nur der erste Schritt; bis zum rechtskräftigen Urteil im Zivilrechtsverfahren dauert es noch. Rechtsanwalt Dieter Heine, der die Kläger vertritt, wertet es dennoch als Erfolg. "Diese Entscheidung ist bei Wettbewerbsverfahren vorentscheidend", meint er. Und es könnten bald die nächsten Verfügungen folgen. Drei weitere Verfahren (von anderen Taxiunternehmen gegen andere Mietwagenunternehmen) wurden von Heine bereits eingebracht. Fünf bis zehn sind noch in Vorbereitung.

Was sich die Kläger erhoffen? "Uns geht es nicht darum, Uber abzudrehen", betont Heine. "Konkurrenz ist gut und belebt das Geschäft. Aber es müssen für alle die gleichen Regeln gelten. Und es kann nicht sein, dass eine Firma aus dem Silicon Valley alle mobilen Menschen in einer App sammelt."

Auch im Fokus der Finanzpolizei

Fahrern, die mit Uber unterwegs sind, drohen nicht nur Anzeigen wegen unlauteren Wettbewerbs, sondern auch wegen Lohn- und Sozialdumping. Rund 100 Firmen, die ihren Sitz im In- aber auch im Ausland haben, stehen derzeit im Fokus der Finanzpolizei.

Was sagt Uber dazu? "Wir arbeiten in Wien ausschließlich mit professionellen Fahrdienstleistern zusammen", sagt ein Uber-Sprecher. "Diese lokalen Taxi- und Mietwagenunternehmer, die es vielfach schon lange vor Uber gab, kennen alle Regelungen. Darüber hinaus verpflichten wir sie darauf, sämtliche gesetzliche Regelungen bei jeder durch Uber zustandegekommenen Fahrt einzuhalten. Wir möchten darum bitten, von Vorverurteilungen dieser mittelständischen Unternehmer, die für viele Arbeitsplätze in Wien sorgen, abzusehen."

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