Strasser ist mit einem Fuß schon aus Gefängnis

Ernst Strasser bekommt in den nächsten Tagen die Fußfessel.
Fußfessel für Ex-ÖVP-Innenminister genehmigt. Ernst Strasser darf Rest seiner dreijährigen Haftstrafe im Hausarrest verbüßen.

Ernst Strasser hat es geschafft: Der ehemalige ÖVP-Innenminister und EU-Abgeordnete ist mit einem Fuß aus dem Gefängnis, am anderen wird ihm in wenigen Tagen die Fußfessel angelegt. Damit werden seine beruflichen Wege in der Beratungsagentur seiner Lebensgefährtin sowie eingeschränkte private Besorgungen überwacht. Der Wochenplan wird vom Verein Neustart überwacht und aktualisiert. Dafür darf Strasser daheim wohnen und muss nach der Arbeit nicht mehr in die Justizanstalt Simmering schlafen gehen.

Strafe in Freiheit

Wie der Leiter der Vollzugsdirektion, Peter Prechtl, dem KURIER bestätigt, wurde dem zu drei Jahren Haft verurteilten Ex-Politiker der elektronisch überwachte Hausarrest genehmigt. Damit kann Strasser den Rest seiner Strafe mehr oder weniger in Freiheit verbüßen.

Von diesem Rest wird angenommen, dass er im Mai 2016 abgedient ist, wenn das Gericht Strasser die Hälfte seiner Strafe bedingt nachlässt. Das ist im Sprengel Wien die Ausnahme, das Vollzugsgericht genehmigt hier (im Gegensatz zu westlichen Sprengeln) oft nicht einmal nach zwei Drittel der Strafe die bedingte Entlassung. Im Fall Strasser – wegen Bestechlichkeit eines EU-Parlamentariers immerhin mit einer generalpräventiven Wirkung belastet – wurde eine großzügige Prognose erstellt.

Freigänger

Strasser war es schon gelungen, zum frühest möglichen Zeitpunkt – acht Wochen nach Haftantritt – den Status als Freigänger zu bekommen.

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