Ehefrau erstickt: 41-Jähriger zu Tatrekonstruktion vorgeführt

Gerichtsmediziner wird nach Lokalaugenschein Gutachten erstellen.
Beschuldigter zeigte sich laut Anwältin "geschockt und sprachlos".

Jener 41-jährige Mann, der am 18. Dezember 2015 in Wien-Penzing seine 22-jährige Ehefrau erstickt haben soll, ist am Dienstagvormittag zu einem Lokalaugenschein vorgeführt worden. „Mein Mandant hat anhand einer Puppe vorgezeigt, wie die Tat abgelaufen ist“, sagte Rechtsanwältin Astrid Wagner nach dem Termin in der Lortzinggasse. Der Beschuldigte sei zwischendurch „geschockt und sprachlos“ gewesen.

Deshalb wurden bei der Tatrekonstruktion in der Wohnung auch kurze Pausen gemacht, schilderte die Rechtsvertreterin. Der Lokalaugenschein hatte nicht ganz eine Stunde gedauert. Der Beschuldigte trug eine Baseballkappe, versteckte sein Gesicht aber nicht vor den anwesenden Medienvertretern.

Gerichtsmedizinisches Gutachten

Nun werde das gerichtsmedizinische Gutachten des ebenfalls beim Lokalaugenschein anwesenden Sachverständigen Nikolaus Klupp abgewartet, erläuterte Wagner die nächsten Schritte. Ein psychiatrisches Gutachten habe keine Besonderheiten ergeben.

„Es war auf keinen Fall ein gezielter Mord“, sagte die Anwältin des 41-Jährigen. Es sei zu einer Streiterei gekommen, ihr Mandant habe seine Frau gestoßen und ihr schließlich den Mund zugehalten und sich dabei auf ihr abgestützt. Die Anklagebehörde geht jedoch davon aus, dass das Ersticken mit einem weichen Gegenstand – etwa einem Polster – herbeigeführt wurde.

„Absolut schockiert“

Der 41-Jährige habe die Rettung gerufen und sei „ absolut schockiert “ gewesen, sagte Wagner. Der Mann wurde noch im Wohnhaus festgenommen. Dass die 22-Jährige tot ist, habe er aber erst in der Justizanstalt erfahren. Bei der Tat waren auch die gemeinsamen Kinder des Paars in der Wohnung. Das Sorgerecht für das Baby und das Kleinkind habe mittlerweile das Jugendamt, erzählte Wagner. „Mein Mandant fragt mich jedes Mal, wie es seinen Kindern geht.“

Betretungsverbot

Der 41-Jährige hätte der Wohnung kurz vor Weihnachten wegen eines Betretungsverbots eigentlich fernbleiben müssen. Es habe viele Streitereien gegeben, sagte Wagner. Dabei sei es dann auch um die bevorstehende Scheidung gegangen. Die Wegweisung gab es laut der Anwältin, weil der Mann „sie angeblich gegen die Duschwand gedrückt“ hat. „Aber ein Gewalttäter in dem Sinn ist er sicher nicht“, sagte Wagner. Sie rechnete damit, dass es relativ bald zum Prozess kommen wird.

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