"Es ist einfach unsere Pflicht, zu helfen"

Am 13. November soll das Drogenzentrum im 9. Bezirk eröffnen.
Lokaleigentümer verteidigt Vermietung am Alsergrund. Wohnungseigentümer ziehen vor Gericht.

Ruhe scheint in der Nussdorfer Straße 41 zum Fremdwort zu werden. Seit Wochen machen Anrainer gegen das Drogenzentrum, das am 13. November eröffnen soll, mobil. Am Wochenende wurde nun bekannt, dass einige Wohnungseigentümer gegen das Drogenzentrum klagen wollen. Denn die Süchtigen, die im Erdgeschoßlokal ihre Spritzen tauschen sollen, würden den Wert der Immobilie mindern. Diese Veränderung hätte mit den anderen Eigentümern abgesprochen werden müssen.

Dazu meldet sich jetzt der Lokaleigentümer, der das Erdgeschoßlokal an die Stadt Wien vermietet, zu Wort: "In einer Stadt, in der es so vielen Menschen so gut geht, erachte ich es einfach als unsere Pflicht, sich um jene zu kümmern, die Hilfe benötigen", sagt Franz Loidolt zum KURIER. Natürlich könne er die Aufregung und die Angst teilweise nachvollziehen – dass die Wogen noch vor der Eröffnung aber derart hochgehen, macht ihn doch stutzig. Um möglichst viele Klienten zu erreichen, sei eine zentrale Lage für das Drogenzentrum nun einmal unabdingbar. Loidolt ist zudem überzeugt, dass die Frequenz durch das Zentrum nur gering höher sein wird, als es davor in der Blumenhandlung der Fall gewesen ist.

Chancen für Kläger

Juristen räumen den Klägern keine schlechten Chancen ein. Denn, dass sich ein Drogenzentrum anders auf eine Immobilie auswirke als eine Blumenhandlung, sei wohl nicht zu bestreiten, meint etwa Rechtsanwalt Georg Röhsner. Analog dazu – auch wenn man bei Parallelen immer vorsichtig sein müsse – nennt Röhsner das OGH-Urteil zu Airbnb-Wohnungen. Wer seine Wohnung über das Online-Portal Airbnb an Touristen vermieten will, der muss die Zustimmung aller Miteigentümer einholen. Naheliegend also, dass man auch für ein Drogenzentrum ein Einverständnis braucht.

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