Die Geburtswehen im Fall Estibaliz C.

Die Geburtswehen im Fall Estibaliz C.
Eine Frage bereitet der Justiz Bauchschmerzen: Darf der (Bald-) Ehemann als Erster bei einer Häftlingsgeburt dabei sein?

Die 32-jährige Estibaliz C., ehemalige Eissalonbesitzerin und mutmaßliche Doppelmörderin, sorgt derzeit bei Österreichs Justiz für einiges Kopfzerbrechen – und möglicherweise für eine Premiere in der heimischen Justizgeschichte. Ihre Hochzeit und der geplante Geburtstermin am 25. Jänner werfen zahlreiche Fragen auf, die Anstaltsleitung in der Josefstadt muss über einige Anträge nun offenbar länger nachdenken. „Ich will bei der Geburt dabei sein“, sagt C.s Lebensgefährte Roland R. im Gespräch mit dem KURIER. „Bisher durfte ich nicht einmal den Babybauch berühren, da war ja immer eine Glaswand dazwischen.“

Justiz prüft

„Das muss man nun prüfen, das hat es bisher noch nie gegeben“, sagt Generalleutnant Peter Prechtl, stellvertretender Vollzugsdirektor im Justizministerium. „Das ist jedenfalls eine sehr interessante Frage.“ Aber zumindest noch jemand außer den Ärzten wird bei der Geburt des Kindes direkt im Kreißsaal anwesend sein – nämlich ein Mitarbeiter der Justizwache. „Das wird sicher eine Frau sein. Das ist auch bei anderen Eingriffen, etwa bei örtlicher Betäubung, so“, erklärt Prechtl. Da eine hochschwangere Frau aber nicht so fluchtgefährdet ist, wolle man behutsam vorgehen. „Das Kind steht im Vordergrund, die Justiz wird alles unternehmen, dass es ihm gut geht.“ Die Anwesenheit einer Sicherheitswächterin ist aber nur dann nicht notwendig, wenn „der Kreißsaal ein fensterloser Raum ohne Fluchtmöglichkeiten ist“.

Unklar ist noch immer, ob es ein Bub oder ein Mädchen wird. Die letzte Ultraschalluntersuchung habe kein eindeutiges Ergebnis gezeigt, heißt es. Auch der Geburtsort ist noch unbekannt, das zuletzt genannte AKH ist es jedenfalls nicht.

Spannend wird, ob sich die geplante Hochzeit von Estibaliz C. und Roland R. noch vor der Geburt ausgeht. Der Antrag wurde von beiden bereits am 9. Dezember offiziell gestellt, ist bislang von der Anstaltsleitung aber unbeantwortet geblieben, sagt Roland R. Der Festakt würde dann jedenfalls im Gefängnis stattfinden. „Wir würden ein entsprechendes Umfeld schaffen, die beiden werden dann sicher nicht durch eine Scheibe getrennt sein“, erklärt Prechtl. „Prinzipiell wird nichts gegen so eine Heirat sprechen.“ Das lässt aber die Frage offen, warum die Anstaltsleitung in der Josefstadt das Ansuchen noch nicht genehmigt hat.

Sorgerecht

Für Roland R. erhöht eine Heirat auch die Chancen, das Sorgerecht für das Kind zu bekommen. Bis zu drei Jahre könnte es bei „ Esti“, wie sie meist genannt wird, hinter Gittern bleiben, dann sollte es in Freiheit weiterleben. Entschieden wird das durch die MA 11, die das Kind aber auf jeden Fall so lange bei der Mutter lassen will, so lange es gestillt wird. Im Prozess wird es dann wohl auch ein Thema sein, ob die Angeklagte ihr Baby stillen darf. Estibaliz C. wird der Justiz jedenfalls noch länger Kopfzerbrechen bereiten.

Mehr zum Thema

  • Hauptartikel

  • Interview

  • Hintergrund

  • Hauptartikel

  • Kommentar

Kommentare