Der fleißige Herr Bezirkskriminalinspektor

Ein Polizist spielte im Fall Pichler eine wesentliche Rolle: Bezirksinspektor Friedrich H.

Ein Polizist spielte im Fall Pichler eine nicht unwesentliche Rolle: Bezirksinspektor Friedrich H.

H. stand in den 1970er-Jahren selbst mehrmals vor Gericht. Bereits 1958 war er wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs vom Dienst suspendiert worden. Er war es, der federführend dazu beigetragen hat, dass Erhard Pichler vier Mal zwangsweise in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen wurde.

1969 zog der Bezirksinspektor, der dem Rayon Wien-Währing zugeteilt war, die Amtshandlung bezüglich Pacht- und Steuerhinterziehung der Betreiber des Blumenkiosks am Wiener Westbahnhof an sich. Der KURIER schrieb vier Jahre später: H. nahm Sieglinde Pichler (geborene Mildner) aufs Korn, ließ durchblicken, dass sie die Alleinschuldige ist. Beweise für die Involvierung mehrerer Mitglieder der Familie Mildner, die ihm Pichlers Anwalt Karl Katary vorlegte, ließ H. einfach unter den Tisch fallen. Später gab er zu Protokoll, er habe die Akten für „vertraulich“ gehalten. Katary bestätigt dies. Erhard Pichler vermutet, dass H. seinem Schwiegervater Wilhelm Mildner zu Diensten war.

Folgen für H.: Keine.

Weniger vertraulich ging der Polizist mit fingierten Informationen um. Als Baumeister Erhard Pichler sich um eine Stelle bei einem Bauunternehmen beworben hat, ließ die Gewerbebehörde MA 63 routinemäßig ein Leumundszeugnis einholen. H. griff in die Tasten: Gegen Pichler laufe unter GZ 28. ST. 18. 971/69 ein Verfahren wegen Betrugs und Bigamie. Verfahren und Aktenzahl waren vom Bezirksinspektor jedoch frei erfunden. Das hätte Pichler fast seinen Job gekostet.

Folgen für H.: Keine.

Innenminister

Wegen des Vorfalls kam sogar der damalige Innenminister Otto Rösch ( SPÖ) zum Zug. Er bat Pichler in

einem Brief lapidar um Vergebung, dass sich die Behörde (das Kommissariat Währing) nicht bei Ihnen für die Fehlauskunft entschuldigt hat.

Folgen für H.: Keine.

Der Bezirksinspektor spann ein immer feineres Netz um Erhard Pichler. Bald sollte es ans Eingemachte gehen. H. hatte an Erhard Pichler Spuren einer Geisteskrankheit diagnostiziert und Belege gesammelt. Schließlich fertigte der Psychiater Dr. Rudolf Jech ein elfseitiges Gutachten (siehe auch oben) an. Darin hielt der Arzt als Begründung für Pichlers Geisteskrankheit unter anderem fest, dass dieser aus dem Brief des Innenministeriums, welches sich im Sinne einer Gefälligkeitsdemokratie formhalber entschuldigt (hat), ableitet, ihm sei überhaupt Unrecht geschehen. So wurde dem Baumeister aus dem formellen Entschuldigungsschreiben des Innenministers auch noch ein Strick gedreht. Er musste in die Psychiatrie. H. kam, um ihn abzuholen.

1973 schrieb das Nachrichtenmagazin profil: Mittlerweile ist H. dort gelandet, wo er Pichler gerne sehen wollte: Nach Selbstmorddrohungen liegt er auf der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Anstalt. Angesichts H.s weit verzweigter Tätigkeiten und Verbindungen kann er sich berechtigte Hoffnungen machen, dort so ruhig zu schlafen, bis die Staatsanwaltschaft Wien – dem Trend der letzten Monate folgend – zu dem Schluss gekommen ist, dass gegen den Polizeikommissar eigentlich nichts vorliegt.

Prozess

Die Kollegen lagen gar nicht so falsch: H. wurde im Jahr 1974 in einem andern Fall der Prozess gemacht – er war wegen des Verdachts der Verleumdung, der gefährlichen Drohung und der Geschenkannahme in Amtssachen verhaftet worden. Der Vorsitzende des Schöffensenats Walter Cermak wunderte sich

über „fünf, sechs Zeugen“ (allesamt Polizisten, Anm.), die im Laufe des Prozesses ihre Aussagen revidiert haben.

Der Richter weiter: „Ich bin neugierig, wie lange der Staatsanwalt noch so sanft und gutmütig bleibt.“ Von der Anklage blieb wenig übrig. Am 26. 11. 1974 wurde H. für Missbrauch der Amtsgewalt zu zehn Monaten bedingt verurteilt. Er berief und wurde zwei Jahre später freigesprochen.

Die Affäre Pichler war hingegen nie Gegenstand der Gerichtsverhandlung.

Mehr zum Thema

  • Hauptartikel

  • Hintergrund

  • Hintergrund

Kommentare