Strengere Bewilligungsverfahren für Kindergärten

Stadtrat für Bildung und Integration: Jürgen Czernohorszky
Wiens Bildungsstadtrat Czernohorszky will die gesetzlichen Grundlagen für die Bewilligung verschärfen. Zu den Islam-Kindergärten wurden noch keine konkreten Schritte angekündigt.

Nach wiederholten Problemen mit privaten Kindergärten verschärft die Stadt Wien demnächst die Bewilligungsverfahren. Diese Absicht gab der Wiener Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) am Mittwoch vor Journalisten bekannt.

Vor allem in finanziellen Belangen will man potenziellen Betreibern künftig schon im Vorfeld genauer auf die Finger schauen. Eine verstärkte Erhebung der konfessionellen wird es - trotz regelmäßiger Debatten um Islam-Kindergärten - vorerst nicht geben. Mit dem Verfassungsschutz will die Stadt aber stärker kooperieren.

Jeder problematische Kindergarten in Wien sei einer zu viel und müsse geschlossen werden. "Einen Platz für schwarze Schafe gibt es nicht", versicherte Czernohorszky.

Pädagogik und Wirtschaftlichkeit

Die Prüfung des pädagogischen Konzepts des Betreibers wird künftig um wirtschaftliche Aspekte ergänzt. Dies soll auch für die Eltern transparent gemacht werden. Czernohorszky: "Die Eltern sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder in den Kindergärten beste pädagogische Betreuung bekommen und dass diese Einrichtungen auch wirtschaftlich gut arbeiten".

Nicht nur die Betreiber, auch die Leiter jedes Kindergartenstandortes sollen verstärkt in die Pflicht genommen werden. Mit Verpflichtung zu Aus- und Fortbildungen und zur Zusammenarbeit mit den Eltern.

"Ziel ist es, schon am Beginn genau zu schauen, damit Träger erst gar nicht an den Start gehen, die nicht ordentlich arbeiten", umriss Czernohorzsky die Gründe für die für Herbst geplante Gesetzesänderung. Teil des Pakets ist zudem eine höhere Ausbildungspflicht für Kindergartenleiterinnen. Das Kontrollpersonal der zuständigen Magistratsabteilungen 10 und 11 wird außerdem aufgestockt - von derzeit 32 auf 39 Mitarbeiter.

Noch keine konkreten Schritte bei Islam-Kindergärten

Welche konkreten Schritte im Bereich der umstrittenen sogenannten islamischen Kindergärten gesetzt werden, ließ der Ressortchef heute offen. Er verwies auf die von Stadt und Integrationsministerium gemeinsam beauftragte Studie, die im September vorliegen und dann als Grundlage für weitere Handlungen dienen soll. Czernohorszky werde die Studie gemeinsam mit Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) präsentieren.

"Wien kontrolliert schon jetzt sehr scharf", betonte der Wiener Integrationsstadtrat. Alle Einrichtungen würden regelmäßig überprüft. Das betreffe auch Hinweise auf mögliche Radikalisierung. "Sollte Minister Kurz konkrete Verdachtsfälle haben, ersuche ich ihn dringend, sie uns umgehend zu melden", sagt Czernohorszky.

2016/17: Insgesamt 31 Einrichtungen beanstandet

Problematische Einrichtungen würden sofort geschlossen, erklärte er. Kindergärten müssten entsprechend pädagogisch ausgebildetes, deutschsprachiges Personal vorweisen können und die Grundsätze des Wiener Bildungsplans einhalten.

Im Jahr 2016/17 wurde laut Czernohorszky 31 Einrichtungen die Bewilligung entzogen bzw. die Förderungen gestoppt. Insgesamt wurden 3.153 Kontrollen durchgeführt. Wie viele von den geschlossenen Kindergärten islamischen Hintergrund hatten, könne sie nicht beantworten, sagte die stellvertretende MA 11-Chefin Michaela Krejcir mit Verweis auf die fehlende Erhebung. Sicher sei aber, dass in keinem Fall der Betreiber "islamisch radikalisiert hat".

Diskussionen um Kurz-Forderungen

ÖVP-Chef Kurz sorgte vergangene Woche mit der Aussage, "es soll keine islamischen Kindergärten geben", denn es brauche sie nicht, für Diskussionen. Mit einem Forderungskatalog erhöhte Kurz dann den Druck auf die Stadt Wien. Er schlug strengere Voraussetzungen für die Bewilligung, Deutsch als Bildungssprache und häufigere Kontrollen vor.

De facto gibt es solche Kindergärten nur in Wien. Czernohorszky befand: "Politik soll Probleme lösen und nicht erfinden". Er hatte das Vorpreschen des Ministers als "Wahlkampftaktik" kritisiert und sich verwundert über die Kurz'schen Vorschläge noch vor Vorliegen der gemeinsam beauftragten Studie gezeigt.

Heute bekräftige der Ressortchef, dass die Ergebnisse von ihm sehr ernst genommen und als Auftrag für die dann nötigen Schritte gelten würden: "Das Ziel der Studie ist ja: Schauen wir uns das Thema explizit an." Der am Sonntag erfolgten Gesprächseinladung, um die Vorschläge des Integrationsministers dennoch gemeinsam zu diskutieren, sei Kurz übrigens bisher nicht nachgekommen, sagte Czernohorszky.

Die Neuerungen im Detail:

  • Derzeit muss ein Betreiber im Zuge des Bewilligungsverfahrens ein pädagogisches Konzept vorlegen, das den Vorgaben des Wiener Bildungsplans zu entsprechen hat. Mit der geplanten Novelle ist der Antragsteller verpflichtet, dieses persönlich nicht nur dem Magistrat, sondern auch einem Fachgremium sowie den Eltern vorzustellen bzw. transparent zu machen.
  • Eingefordert werden in Hinkunft auch die Vorlage eines Businessplans inklusive Prognose der Auslastung. Ist der Antragsteller in der Vergangenheit schon einmal in die Insolvenz geschlittert, gilt das nunmehr als Ausschließungsgrund. Sprich: Die Bewilligung wird verweigert. Der Grund für das vermehrte Interesse an der monetären Situation: Oft würden wirtschaftliche Probleme Hand in Hand mit mangelnder Qualität der Betreuung gehen, so der Stadtrat.
  • Um die Kompetenzen der jeweiligen Kindergartenleitung in Sachen Management und Führung zu erhöhen, wird eine Zusatzausbildung von 100 Stunden verpflichtend vorgeschrieben. Wobei große private Träger dieser Qualifizierung schon jetzt freiwillig nachkommen würden, hieß es.
  • Um den potenziellen Kindergarten-Gründer besser beurteilen zu können, will man den Verfassungsschutz vermehrt um Auskünfte bitten. Derzeit frage man nur nach erfolgten Verurteilungen. Künftig wird es der Stadt dank geänderter gesetzlicher Grundlagen auch möglich sein, sich zu erkunden, ob Verfahren anhängig oder in der Vergangenheit Freisprüche oder Einstellungen erfolgt sind. Dabei geht es "um alle Delikte, die geeignet sind, das Kindeswohl zu gefährden", erklärte Michaela Krejcir von der MA11. Als Beispiele nannte sie Sexual-, Drogen- oder Gewaltdelikte.
  • Unverändert bleibt allerdings, dass die religiöse Ausrichtung einer Wiener Kindergarteneinrichtung nicht explizit erhoben wird. Wenn ein Betreiber das Ziel habe, konfessionelle Inhalte - egal ob christliche oder islamische - zu vermitteln, müsse das sowieso im pädagogischen Konzept angeführt werden. Dieses enthalte die maßgeblichen Anhaltspunkte für die laufenden Kontrollen, argumentierte der Stadtrat.

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