Copa Cagrana: Stadtrechnungshof bemängelt zu wenig Transparenz

Die Copa Cagrana an der Neuen Donau (Archivbild)
Mangels Endabrechnung sei nicht zu klären, ob die Stadt, konkret die MA 45 (Wiener Gewässer), die Kosten für die Neugestaltung übernehme, kritisiert der RH der Stadt Wien.

Dass die Stadt Wien auf der zuletzt eher heruntergekommenen "Copa Cagrana" neue Lokale gebaut hat, freut vermutlich die Besucher - der Stadtrechnungshof bekrittelt hingegen die Umsetzung. Das Erholungsareal an der Neuen Donau wurde von der im Besitz der Stadt stehenden Wiener Gewässer Management Gesellschaft mbH (WGM) neu gestaltet. Bei der Abwicklung orteten die Prüfer Verbesserungspotenzial.

Wer seine Freizeit an der "Copa Cagrana" - wobei die Stadt inzwischen den Begriff "Copa Beach" bevorzugt - verbringen möchte, kann dort inzwischen moderne, architektonisch durchaus ansprechend gestaltete Lokale aufsuchen. Sie wurden 2015 eröffnet, sind ganzjährig in Betrieb und bieten mexikanische sowie griechische Spezialitäten an. Die Betriebe jenes Pächters, mit dem die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) jahrelang im Clinch lag, sind inzwischen Geschichte - sprich: abgerissen.

Dass die städtische WGM mit der Neugestaltung beauftragt wurde, war der ÖVP und der FPÖ nicht ganz geheuer. Sie ersuchten den Stadtrechnungshof um eine Prüfung. Unter anderem wollten die beiden Oppositionsparteien wissen, ob es auch Restaurants gegeben hätte, die ohne Investitionszuschuss ausgekommen wären. Denn die WGM, die für die Bewirtschaftung der Donauufer zuständig ist, erhielt für die Aktion 2,5 Mio. Euro an Subventionen.

Kostenfrage

Letztendlich lagen die Kosten knapp über dem veranschlagten Betrag, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Prüfbericht. Mangels Endabrechnung sei nicht zu klären, ob die Stadt, konkret die MA 45 (Wiener Gewässer), die Kosten übernehme. Auch das Fehlen von Preisangemessenheitsprüfungen wurde bemängelt.

Als Pächter wurden Firmen gewählt, die aufgrund bestehender vertraglicher Vereinbarungen schon zuvor am Stadtstrand bei der Reichsbrücke engagiert waren. Dies sei, auch um den Zeitplan einzuhalten, nachvollziehbar, sagt der Rechnungshof. Allerdings sei die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Entscheidung schlicht nicht möglich.

"Der Stadtrechnungshof Wien regte dazu an, künftig vor der Überlassung von Flächen der Stadt Wien im Rahmen von Bestandverträgen eine Interessentinnen- bzw. Interessentensuche mit einem größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen durchzuführen", heißt es. Die Höchstbeträge für Direktvergaben bzw. Ausschreibungen sollten beachtet werden. Die WGM versprach in einer Stellungnahme Besserung - also etwa in Form einer Endabrechnung.

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