Causa Rainer: Erste Zeugen befragt

Lungenfacharzt Gernot Rainer
Früherer Abteilungsleiter Burghuber bestritt politische Motive und ortete mangelnde Leistungsbereitschaft des nicht verlängerten KAV-Arztes.

Der Arbeitsprozess, den der Lungenarzt Gernot Rainer gegen die Stadt Wien angestrebt hat, ist am Mittwoch mit dem zweiten Verhandlungstag fortgesetzt worden. Erstmals wurde Zeugen befragt. Am Vormittag wurde Rainers früherer Vorgesetzter am Otto-Wagner-Spital, Abteilungsleiter Otto Burghuber, einvernommen. Er argumentierte, warum der Mediziner gewisse Arbeitskriterien nicht erfüllt habe.

Burghuber war als direkter Chef des Mediziners in der Frage, ob Rainer nach Auslaufen seines befristeten Vertrages eine Daueranstellung beim Krankenanstaltenverbund (KAV) erhalten würde. Er unterstützte als einer von drei Personen Rainers diesbezüglichen Antrag, die Sache wanderte dann - wie üblich - zur im KAV eingerichteten "Dauervertragskommission". Diese lehnte ab, nicht zuletzt weil in Rainers Beurteilungsbogen die beiden Punkte "Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien" bzw. "Identifikation mit den Gesamtinteressen der Dienststelle" negativ beurteilt worden waren. Ausgefüllt wurde das Formular von Burghuber.

Nicht-Verlängerung sei "politisch motiviert"

Rainer meint, die Negativpunkte seien auf sein gewerkschaftliches Engagement bei der von ihm gegründeten und KAV-kritischen Ärztevertretung "Asklepios" zurückzuführen. Die Nicht-Verlängerung sei insofern politisch motiviert gewesen. Vor Gericht will er nun Diskriminierung geltend machen und einen Dauervertrag erstreiten.

Burghuber - er musste Richter Helge Eckert heute am Wiener Arbeits- und Sozialgericht rund drei Stunden Rede und Antwort stehen - stellte einen Zusammenhang mit Rainers "Asklepios"-Tätigkeit klar in Abrede: "Es gab keinen politischen Hintergrund." Die Frage des Richters, ob es seitens der Stadt oder des KAV Druck gegeben habe, Rainer in den relevanten Punkten schlecht zu beurteilten, nannte Burghuber "absurd". Man habe sich nie in Personalentscheidungen eingemischt: "Das haben sie sich Gott sei Dank nie getraut."

Mehrmals ging es in der Vernehmung um die Frage, worin also die angebliche Nicht-Identifikation Rainers bestehe. "Ich wollte damit ausdrücken, dass seine Leistungsbereitschaft für die Abteilung nicht ausreichend vorhanden war", so Burghuber. Obwohl der Kläger medizinisch hervorragend qualifiziert sei, habe er gewisse Kriterien nicht erfüllt: "Mir war klar, dass er seine hohe Qualität nicht vorwiegend im Spitalsbereich einsetzen wird." Damit meine er, Burghuber, aber nicht das Gewerkschaftsengagement. Vielmehr sei nach Beginn seiner Zusatzausbildung zum Lungenintensivmediziner (ab Herbst 2013, Anm.) zu erkennen gewesen, dass Rainer immer mehr seine Privatordination - diese hatte er im Juni 2013 eröffnet - im Fokus habe.

"Ist das ihr Ernst?"

Richter Eckert wollte Beispiele. Burghuber nannte etwa ein ausgeschlagenes Projekt zur Evaluierung von Lungenentzündungen oder die fehlende Bereitschaft, eine bestimmte medizinische Methode, die Rainer beherrsche, anzuwenden - was für die Abteilung ein zusätzliches Asset gewesen wäre. Und Rainer sei nicht bereit gewesen, zusätzlichen Nachtdienste zu übernehmen, als Not am Mann war. Andere Mediziner der Abteilung hätten deshalb umso mehr Räder übernehmen müssen. Explizite Beschwerden der Kollegenschaft seien aber nicht an ihn herangetragen worden, so Burghuber: "Ich hätte mich an ihrer Stelle schon beschwert."

Angesichts dieser Punkte war Burghuber offenbar überrascht, als Rainer im Herbst 2015 mit dem Antrag auf Daueranstellung zu ihm gekommen war. "Ich hab ihm schon gesagt: 'Ist das Ihr Ernst?" Er habe den Antrag aber unterzeichnet, weil er davon ausgegangen sei, dass er seine Unterschrift nicht verweigern könne, wenn jemand trotz gegenteiligem Rat ein Ansuchen stellen möchte. Die Frage, ob ihm bewusst gewesen sei, dass eine Negativbeurteilung in Sachen Identifikation zur Ablehnung durch die Dauervertragskommission führen werde, verneinte Burghuber.

Die Verhandlung war am Nachmittag noch im Gange. Nach dem Abteilungsleiter des Otto-Wagner-Spitals stand zunächst die Vernehmung von Sonja Boiger aus der Personalstelle der KAV-Direktion am Programm. Auch die Befragung von Rainer selbst stand noch aus. Ein Urteil für heute kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden, da an einem weiteren Termin im September weitere Zeugen geladen werden sollen - darunter die Ärztliche Direktorin des Otto-Wagner-Spitals und Frau von Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ), Barbara Hörnlein.

Rainers Anwalt Christoph Völk hatte heute auch die Einvernahme von KAV-Direktor Udo Janßen sowie von Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely und Personalstadträtin Sandra Frauenberger (beide SPÖ) beantragt. Hier muss der Richter noch entscheiden, ob sie tatsächlich vor Gericht erscheinen müssen. Helmut Engelbrecht, Rechtsvertreter der Stadt, hat sich jedenfalls dagegen ausgesprochen.

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