Causa Maurer: Bierwirt fordert 50.000 Euro

Der Prozess gegen Sigi Maurer geht in die nächste Instanz. Der Bierwirt L. fordert nun das Zehnfache der zuerkannten Summe.

Die Fronten sind klar: Auf der einen Seite die ehemalige grüne Nationalratsabgeordnete Sigi Maurer, die unsagbar widerliche Nachrichten erhielt und diese in sozialen Medien veröffentlichte. „Hallo Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt als wolltest du Ihn essen“. Das ist der „harmlose“ Teil der Nachricht, der folgende ist noch deutlich derber. Maurer machte auch den Namen von Craftbeer-Wirt L., von dessen Konto die Nachricht geschickt wurde, bekannt.

4000 Euro an Wirt

Causa Maurer: Bierwirt fordert 50.000 Euro

Auf der anderen Seite eben der Craftbeer-Wirt, der diese Anschuldigung vehement bestreitet und in Folge von Maurers Veröffentlichung wüst beschimpft und bedroht wurde. Im Wiener Landesgericht für Strafsachen bekam er im vergangenen Oktober Recht. Maurer wurde – nicht rechtskräftig – wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt.

Zusätzlich muss sie dem Bierwirt für die erlittene Kränkung 4000 Euro zahlen. Maurer konnte nicht restlos beweisen, dass L. tatsächlich der Verfasser der Zeilen war. Sie hätte zumindest journalistisch sorgfältig agieren und L. fragen müssen, ob er tatsächlich der Verfasser war.

Beide Seiten haben Berufung gegen das Urteil eingebracht, die Sache geht somit zum Oberlandesgericht; Termin steht noch keiner fest.

Und da setzt L.s Anwalt Hollaender an. Er fordert nun 50.000 Euro für seinen Mandanten für die erlittene Kränkung – das ist der maximale gesetzliche Rahmen, der nur bei besonders schwerwiegenden Fällen einer üblen Nachrede möglich ist.

„Das ist ein besonders schwerer Fall mit besonders hohem Unrechtsgehalt“, sagt Hollaender. Zudem habe Maurer auch nach ihrem Schuldspruch verlautbart, dass Bierwirt L. der Täter gewesen sei. „Und wieder in öffentlicher Art und Weise. Das ist ständige neue Tatbegehung“, meint Hollaender.

Wie hoch die Entschädigung bei übler Nachrede ist, hängt indirekt auch von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Beschuldigten ab. Und die hätten sich grundlegend geändert. „Da ist ja sehr viel Geld für die Frau Maurer gesammelt worden. Die Höhe der Sanktion muss sich dann auch danach bemessen.“

Denn Craftbeer-Wirt L. und seinem Anwalt Adrian Hollaender schmeckt die Crowdfunding-Aktion, die Maurer nach dem Urteil gemeinsam mit der Beratungsstelle ZARA initiiert hat, nicht. Wie berichtet, wurde ein Unterstützungsfonds eingerichtet, der Opfern von Hass im Netz bei rechtlichen Schritten finanziell unter die Arme greift. Auch Maurer.

Das Echo war gigantisch. Innerhalb zweier Tage wurden 100.000 Euro gespendet. Sogar ein Folgeprojekt wurde ins Leben gerufen.

Übrigens: Der damalige Richter warf Bierwirt L. vor, nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Ein Verfahren wegen Falschaussage stand im Raum. Geschehen ist bisher nichts.

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