Briefträger warf Post kistenweise ins Altpapier

Briefträger warf Post kistenweise ins Altpapier
1200 Euro Strafe: Dem Zusteller war sein Rayon zu groß. Er musste "Sitzpausen" einlegen und kam in Verzug.

Ein Wiener Briefträger wurde dabei erwischt, dass er kistenweise Postsendungen nicht ausgetragen und stattdessen in eine Tischlade gestopft sowie in den Altpapier-Container geworfen hatte. Auch amtliche Rückschein-Briefe hatte er nicht rechtzeitig zugestellt bzw. einfach in die Hauspostfächer gelegt, ohne dass der Empfang bestätigt worden war.

Außerdem konnte man den Zusteller dabei beobachten, wie er am Vormittag eine Dose Bier und am frühen Nachmittag eine Flasche Bier konsumierte.

Die Unregelmäßigkeiten flogen auf, als die Teamleiterin eine genaue Kontrolle des Zustellbezirks durchführte. Dabei stellte sich heraus, dass die Post mehrere Tage nicht zugestellt worden war und irgendwo herumgelegen sein muss.

Schlechte Beleuchtung

Der seit 34 Jahren in Fünfhaus im Zustelldienst tätige Briefträger redete sich darauf aus, dass sein Rayon immer größer und das Aufkommen von Sendungen immer umfangreicher geworden sei. In den von ihm betreuten Häusern würden schlechte Lichtverhältnisse herrschen, und die Brieffächer seien nicht beschriftet. Die Nummern seien nicht fortlaufend, sondern würden durcheinander gehen. Seine Rückstände seien auch auf die "Sitzpausen" zurückzuführen, die er auf ärztlichen Rat wegen seines vor allem bei Kälte und Nässe verstärkten Rückenleidens einlegen müsse. Im Übrigen handle es sich beim größten Teil der liegen gebliebenen Post bloß um Infosendungen der katholischen Kirche und der Arbeiterkammer.

Zum Alkoholkonsum in der Dienstzeit erklärte der gerüffelte Briefträger, er sei auf die Flasche Bier von einem Gastwirt auf seiner Zustellstrecke eingeladen worden, die Dose Bier habe er beim Würstelstand gekauft, Alkoholproblem habe er keines.

Die Disziplinarkommission verhängte über den Zusteller 1200 Euro Strafe. Im Disziplinarverfahren hatte man durch Zeugenvernehmungen festgestellt, dass sich die Anzahl der Beschwerden gegen den Briefträger seit der Anzeige und Beginn des Verfahrens "in erträglichen Grenzen halten." Es sei eine positive Entwicklung festzustellen, weshalb man ihm noch eine Chance geben sollte. Die Geldstrafe darf der Zusteller dafür nun auch in Raten abstottern.

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