Angst vor der Psychiatrie: Tochter stach auf Vater ein

Mehrjährige Haftstrafen für Drogenkuriere in Klagenfurt
Beidseitig beinamputierte Frau rammte ihrem Adoptivvater Messer in die Brust - zwei Jahre teilbedingt.

Die Situation der Angeklagten ist eine besondere. Das sahen die Geschworenen am Dienstag auf den ersten Blick, denn Dagmar S., 33, ist beidseits beinamputiert und sitzt im Rollstuhl. Sogar der Staatsanwalt befand, dass sie „in einer schwierigen Situation“ ist.

Dagmar S. (Verteidiger Nikolaus Rast), 33, eine Akademikerin, musste sich am Dienstag wegen Mordversuchs verantworten. Ausgerechnet ihrer „Bezugsperson“, ihrem Adoptivvater, rammte sie im April 2012 ein Obstmesser in die Brust. Aus Angst vor der Psychiatrie, schilderte sie den Geschworenen. „Ich wollte, dass er aufhört mich auszuliefern.“

Suizidversuche

Die Fall Dagmar S. hat viele Facetten, die an Tragik kaum zu überbieten sind. Das Kind einer Alkoholikerin und Prostituierten landete bei der Adoptivfamilie S. Ihre neue Mutter, schilderte sie, habe sie jahrelang misshandelt, das jetzige Opfer, der Adoptivvater, habe hilflos zugesehen. Für Außenstehende entwickelte sich Dagmar S., die in Wien und London studiert hatte, gut. Doch in ihrem Inneren brodelte es. Es folgten Lebenskrisen, Psychiatrie-Aufenthalte, Suizidversuche. Zuletzt versuchte sie auf einen fahrenden Zug aufzuspringen und verlor beide Beine. Zum Tatzeitpunkt pendelte sie zwischen Spital und Psychiatrie. An so einem Tag, am 25. April, kehrte sie nicht mehr vom Spital in die Seelenklinik zurück, sondern fuhr tags darauf zu ihrer „Bezugsperson“, ihrem Vater. Unablässig redete der 69-Jährige auf sie ein. Sie müsse zurück in die Klinik. In dieser Situation stach S. mit einem Obstmesser zu. Sie habe ihm „nur in den Oberarm stechen wollen“. Tatsächlich verletzte sie aber den Herzbeutel.

Für die Gutachterin ist S. psychisch krank (Borderline-Syndrom), aber zurechnungsfähig. Das Urteil: Zwei Jahre teilbedingt. Acht Monate wurden unbedingt ausgesprochen, den Rest sah das Schwurgericht der beinamputierten Frau unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nach.

Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet und der Frau die Weisung erteilt, sich einer Psychotherapie zu unterziehen. Der Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung - die auf versuchten Mord lautende Anklage wurde von den Geschworenen einstimmig verworfen - ist nicht rechtskräftig. Dessen ungeachtet wurde die 33-Jährige noch Dienstagabend enthaftet, da sie den unbedingten Strafteil bereits in der U-Haft abgesessen hat.

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