Auf den Kopf gesprungen: "Wie brutal man sein kann"

Auf den Kopf gesprungen: "Wie brutal man sein kann"
Haftstrafen: 20-Jähriger attackierte Mann bei U-Bahn-Station Ottakring

Ein 37-jähriger Mann hatte sich am 17. Mai bei der U-Bahn-Station Ottakring angeblich von einem schreienden Kind gestört gefühlt. Der Stiefbruder des zweijährigen Buben rastete daraufhin aus: Der 20-Jährige stieß den Älteren zu Boden, schlug und trat zu und sprang dem am Boden liegenden Mann aus dem Stand vier Mal mit beiden Füßen auf den Kopf. Dabei brüllte er: „Das machst du mir nicht mehr, das war das letzte Mal!“

Am Mittwoch beim Prozess wegen Mordversuchs im Wiener Landesgericht erklärte der 20-Jährige: „Ich habe 90 Kilo. Wenn ich da auf seinen Kopf springe, dann ist er meiner Meinung nach tot.“ Viel hätte auch nicht gefehlt. Zeugen glaubten, der Kopf des Opfers sei „zerplatzt“. Passanten filmten mit ihren Handys, statt zu helfen. Ein Polizist in Zivil schritt schließlich ein.

Das Opfer kann sich an die Attacke nicht mehr erinnern. Der 37-Jährige war auf dem Heimweg vom Life Ball, wo er als Helfer im Einsatz war, und trug Kopfhörer. Dass es eine Auseinandersetzung wegen der Schreie des Kindes gegeben habe, verneint der Mann im Zeugenstand: „Ich habe selber drei Kinder.“ Seine Erinnerung setzt erst am nächsten Tag im Spital ein, wo ihn Life Ball-Organisator Gery Keszler – der auch den Prozess verfolgte – besucht hatte. Der Verletzte konnte sich sechs Wochen nur mit Flüssignahrung über einen Strohhalm ernähren, bis heute leidet er unter Kopfschmerzen.

Gelacht

Der Stiefvater des Angeklagten (der Vater des Zweijährigen) muss sich ebenfalls vor Gericht verantworten, wegen absichtlicher Körperverletzung. Er hatte auch auf den Mann eingeschlagen, statt seinen Stiefsohn von den brutalen Angriff abzuhalten. Diesem stellte Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter eine ungünstigfe Prognose aus. Der 20-Jährige habe seinem Stiefvater zeigen wollen, „wie brutal man sein kann“ und bei der Untersuchung über die Tat gelacht.

Die Urteile: Fünfeinhalb Jahre Haft für den 20-Jährigen (inklusive einer bereits im Sommer verhängten Strafe wegen Diebstahls), dreieinhalb Jahre für den Stiefvater.

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