Arzt rebelliert gegen Vorsorgezwang

Ärzte wehren sich gegen Bevormundung
Zusatzpension: Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer kassiert 14 Prozent vom Einkommen – bis zur Exekution.

Demnächst könnte der Exekutor in der Ordination des Wiener Gynäkologen und Rebellen gegen die Zwangsbeiträge zur Pensionsvorsorge, Dr. Christian Fiala, stehen. "Na das schau ich mir an", sagt der Frauenarzt, der auch ein privates Ambulatorium für Schwangerschaftsabbruch betreibt, zum KURIER: "Das werde ich dann filmen und das Video auf Facebook veröffentlichen. Es kann doch nicht sein, dass die Ärztekammer die wirtschaftliche Gefährdung ihrer Mitglieder in Kauf nimmt. Wie absurd ist das denn?"

44.000 Ärzte

Hintergrund ist der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer (siehe Zusatzinformation), in den die Mitglieder für eine private Zusatzpension bis zu 18 Prozent ihres durch ärztliche Tätigkeiten erzielten Einkommens einzahlen müssen. Vielen der rund 44.000 betroffenen Ärzten behagt diese Bevormundung nicht. Fiala hat die Initiative "Wir sind Ärzte und nicht Kammer" gegründet (wohlfahrtsfonds.info) und will die Zwangseinhebung zu Fall bringen: "Wir müssen Verantwortung für unsere Patienten übernehmen, aber für uns selber dürfen wir das nicht?"

Arzt rebelliert gegen Vorsorgezwang
Interview mit Dr. Christian Fiala, Gründer und Leiter des Gynmed Ambulatoriums für Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung. Wien, 16.09.2016.

Was Fiala und seinen Mitstreitern auch sauer aufstößt, ist die Tatsache, dass nicht nur pragmatisierte Spitalsärzte von den Beiträgen befreit sind, sondern auch die Ärztekammerfunktionäre im Rahmen ihrer Zuwendungen.

Bis 2012 übermittelte Fiala dem Wohlfahrtsfonds seinen Steuerbescheid, von dem die in Wien derzeit üblichen 14 Prozent veranschlagt wurden. Das waren laut Fiala im Schnitt rund 1000 Euro im Jahr. Dann wurde auch eine Bilanz seiner privaten Firma Gynmed beim Wiener Westbahnhof verlangt, was der Arzt verweigerte. Er betrachtet das als unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre: "Da geht es um eine private Zusatzpension, die sind ja nicht das Finanzamt."

Der Wohlfahrtsfonds schätzte das Einkommen des Gynäkologen daraufhin selbst ein und schrieb den Höchstbeitrag von 28.000 Euro vor. Nach zwei Mahnungen wurde für den 20. Februar das Exekutionsverfahren angekündigt. Nach erfolglosen Beschwerden beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof hat Fiala nun Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht, weil er sich in seinem Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Eigentumsfreiheit verletzt fühlt. Die Initiative rund um den Frauenarzt fordert eine Selbstbestimmung über die eigene Vorsorge: "Vielleicht will ich lieber in eine Eigentumswohnung investieren, in der ich dann im Alter keine Miete zahlen muss", sagt Fiala. Beim Wohlfahrtsfonds sei nicht durchschaubar, wie das Geld verwaltet wird und was am Ende dann dabei herauskommt.

Eine Zahnärztin beklagt sich etwa, dass sie rund 300.000 Euro eingezahlt habe und nun mit 65 eine Zusatzpension von nur 450 Euro im Monat bekomme.

Der Rechnungshof hat die Gebarung beim Fonds bereits kritisiert. Und das Verwaltungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass fehlerhafte Bescheide ausgestellt wurden.

Der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds, Michael Gnant, sagt im Organ der Ärztekammer für Wien, der auf einem Generationenvertrag basierende Fonds sei finanziell stabil und komme jedem Mitglied zu 100 Prozent zugute. Die früheren Beanstandungen seien längst aus der Welt geschafft.

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