Anwalt durfte für fünf Minuten Telefonat 220 Euro verrechnen

Teure Beratung
Teurer Rat: Wienerin suchte Rechtsbeistand und muss dafür insgesamt 9500 Euro zahlen

Die Suche nach dem geeigneten Rechtsanwalt kam einer Wienerin teuer. Am Ende soll sie 9500 Euro Honorar dafür zahlen, dass sie keinen Auftrag erteilte und weitersuchen musste.

Die Frau wollte einen arbeitsrechtlichen Schadenersatz in Höhe von 250.000 Euro einklagen und führte mit einem Wiener Anwalt Vorgespräche sowie Telefonate. Es stellte sich heraus, dass der Jurist für das Problem nicht der richtige ist, die Mandantin stellte ihm keine Vollmacht aus. Der Anwalt aber verrechnete ihr für sieben Stunden ein fürstliches Honorar. Allein ein fünfminütiges Telefonat schlug sich mit 220 Euro zu Buche. Dabei hatte der Anwalt keinen Briefverkehr geführt und keinen Schriftsatz erstellt. Die Frau verweigerte die Zahlung, wurde vom Bezirksgericht Mödling jedoch zur Zahlung verurteilt (der KURIER berichtete). Jetzt gab das Landesgericht Wr. Neustadt dem Anwalt Recht, die Kosten erhöhen sich für die Frau inklusive Gerichtsgebühren jetzt auf insgesamt 22.000 Euro.

Kurze Pause

Der Jurist hatte argumentiert, er habe sich mit seinem Konzipienten einen ganzen Tag bis 19.30 Uhr beraten, wie man der Frau helfen könne und sich dabei lediglich eine Stunde Mittagspause gegönnt. Es sei vereinbart gewesen, dass sich sein Honorar nach Tarifgesetz und Streitwert richte. Demnach gebührt für Besprechungen "auch im Fernsprechweg", wie das Urteil ausführt, pro begonnener halber Stunde ein Honorar von 515,50 Euro. Die Kenntnis der Tarife werden laut Gericht beim Aufsuchen eines Anwalts, wenn der Mandant bereits "anwaltliche Erfahrung" gehabt habe, vorausgesetzt.

Kritiker fordern Gebühren für außergerichtliche Beratungen nach deutschem Vorbild. Im Nachbarstaat darf einem Verbraucher für anwaltliche Beratung nur eine Gebühr von 250 Euro verrechnet werden, wie die deutsche Bundesrechtsanwaltskammer mitteilt.

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