OGH

Angeblicher Auftragskiller: Auslieferung aufgehoben

Angeblicher Auftragskiller: Auslieferung aufgehoben
Dem Russen wird vorgeworfen, im Raum Nowosibirsk für mehrere Morde verantwortlich zu sein.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch den Beschluss des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) zur Auslieferung eines angeblichen russischen Auftragskillers an die russischen Behörden aufgehoben. Der Fall wurde dem OLG zu einer neuerlichen Entscheidung zurückgewiesen. Dem Mann wird vorgeworfen, im Raum Nowosibirsk für mehrere Morde verantwortlich zu sein. Er selbst sieht sich politisch verfolgt.

An OLG zurückgewiesen

Nun wurde der Beschluss des OLG in einer öffentlichen Verhandlung im Justizpalast aus formalen Gründen aufgehoben und das OLG aufgetragen, "gesetzeskonform" vorzugehen, wie der Vorsitzende des OGH-Senats, Kurt Kirchbacher, in seiner Urteilsbegründung sagte. Die Generalprokurator hatte das Urteil im Vorfeld kritisch gesehen und eine Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes eingebracht.

Anatoly R., der unter einem falschen Namen in Wien gelebt und bei einer Baufirma gearbeitet hatte, war im Februar 2014 nach einem gezielten Hinweis von einer Sondereinheit der Polizei festgenommen worden. Er soll in Sibirien der berüchtigten "Trunov-Brigade" angehört haben und von 1997 bis 2004 neben Auftragsmorden auch für Schutzgeld-Erpressungen, Waffenhandel und Bestechung von Amtsträgern verantwortlich gewesen sein, ehe er sich ins Ausland absetzte. R. bestreitet das. Er sieht sich dagegen als Kritiker, der Korruption aufgedeckt habe und dafür nun von der russischen Justiz "mundtot" gemacht werden soll.

"Garantieerklärung" Russlands

Das OLG hat im Jänner die Auslieferung für zulässig erklärt, nachdem Russland schriftlich eine Art "Garantieerklärung" für Anatoly R. abgegeben hatte. Dieser darf demnach nach seiner Überstellung nicht unter unmenschlichen oder erniedrigenden Bedingungen inhaftiert werden. Es muss gewährleistet sein, dass seine körperliche Integrität unangetastet bleibt.

Sein Rechtsvertreter Elmar Kresbach hatte in der heutigen Verhandlung jedoch nachdrücklich davor gewarnt, dem Ansinnen Russlands stattzugeben. "Wenn man schon ein schlechtes Gefühl hat wie das OLG, dann liefere ich einfach nicht aus", meinte Elmar Kresbach. Sein Mandant würden in Russland kein faires Verfahren im Sinne der Menschenrechte und unmenschliche Haftbedingungen erwarten. Er bezog sich dabei unter anderem auf Feststellungen der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Denn sollte dem Mann etwas in russischer Haft passieren, "dann ist das nicht mehr gut zu machen", erklärte der Anwalt. "Bei diesem Auslieferungsverfahren steht das Justizsystem auf dem Prüfstein", sagte Kresbach, der zum Auslieferungsgesetz bei Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingereicht hat.

Der Auslieferungsbeschluss des OLG war an gewisse Auflagen geknüpft. So hätte der österreichischen Vertretung in Russland das Gefängnis zu benennen gewesen, in das der mutmaßliche mafiöse Auftragskiller gebracht werden sollen. Eine allfällige Verlegung wäre der Botschaft mitzuteilen gewesen, die - ebenso wie die Angehörigen des Mannes - R. jederzeit besuchen darf. Er hätte zudem jederzeit seinen Verteidiger kontaktieren und sich mit ihm unüberwacht besprechen dürfen. Diese Punkte wurden dem OLG gegenüber von den russischen Behörden zugesichert.

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