Abdullah P.: Freispruch von Mietbetrügereien

Mutmaßlicher Chef eines kriminellen Netzwerks: Abdullah P.
Das bedeutet einen ersten Misserfolg der Staatsanwaltschaft gegen den Betreiber eines Wiener Kindergarten-Netzwerks. Der 32-Jährige wird nun nach acht Monaten U-Haft auf freien Fuß gesetzt.

Wenig verheißungsvoll ist für die Strafverfolgungsbehörden der erste Prozess gegen Abdullah P., den mutmaßlichen Chef eines angeblich auf Förder-Betrug ausgerichteten kriminellen Wiener Kindergarten-Netzwerks, zu Ende gegangen. Der 32-Jährige und eine Mitarbeiterin wurden am Mittwoch von zunächst inkriminierten Mietbetrügereien zur Gänze freigesprochen und auf Anordnung des Gerichts enthaftet.

Das seit sechs Wochen im Wiener Landesgericht für Strafsachen geführte Verfahren galt als Auftakt zu umfangreichen vermuteten Betrügereien, die Abdullah P. nach der Gründung eines islamischen Bildungszentrums in der Romanogasse in der Brigittenau mittels zahlloser Vereine, die als Betreiber von Kindergärten beziehungsweise Bildungseinrichtungen ausgewiesen waren, begangen haben soll. Dazu sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen.

Zur Last gelegt: Mieten schuldig geblieben

Prozessgegenständlich waren zunächst mehrere Objekte in verschiedenen Wiener Bezirken, die Abdullah P. und die Mitangeklagte - eine 45-jährige Pädagogin - seit 2010 im Namen von Kindergarten-Vereinen angemietet hatten. Darunter befanden sich das Haus in der Romanogasse und zwei große Büros in den Gasometern. Die Anklage legte den beiden zur Last, die vereinbarten Mieten größtenteils schuldig geblieben zu sein und Vermietern zum Teil Investitionszuschüsse herausgelockt zu haben, indem sie angemessene Umsätze und die Verfügbarkeit öffentlicher Fördermittel vortäuschten.

Das alles war nach Ansicht des Schöffensenats "nicht mit der für eine Verurteilung im Strafverfahren nötigen Sicherheit nachweisbar", wie der vorsitzende Richter Roman Palmstingl am Ende feststellte. Die Beweise hätten "nicht ausgereicht". Die Angeklagten hätten sich zwar "in ziemliche Widersprüche verwickelt", sagte Palmstingl: "Aber die Zeugen waren nicht besser. Es gab auch Zeugen, die nicht glaubwürdig waren." Außerdem hätte kein einziger Zeuge die Angeklagten "direkt belastet", hielt der Vorsitzende weiter fest.

Fast nichts blieb von Anklage übrig

Von der 14 Seiten dicken Anklage blieb somit nur eine Urkundenfälschung übrig. Abdullah P. und seine mitangeklagte Mitarbeiterin hatten einen Förder-Vertrag weiter geleitet, den das Gericht als gefälscht betrachtete. Dass diese Fälschung von den Angeklagten selbst hergestellt wurde, war für den Schöffensenat aber nicht nachweisbar. Abdullah P. wurde daher zu drei Monaten bedingt, seine Angestellte zu vier Monaten bedingt verurteilt.

Beide waren seit 27. März und damit fast acht Monate in U-Haft gesessen. Mit den Worten "Die Angeklagten sind heute auf freien Fuß zu setzen" ordnete Richter Palmstingl nach der Urteilsverkündung ihre unverzügliche Enthaftung an. Der Staatsanwalt gab zu den Entscheidungen vorerst keine Erklärung ab, Verteidiger Klaus Ainedter war demgegenüber - wenig überraschend - mit allem einverstanden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Weitere Ermittlungen wegen Förderbetrug

Wie lange die Ermittlungen zum angeblichen Förderbetrug noch in Anspruch nehmen werden, ist nicht absehbar. Abdullah P. soll regelmäßig Strohmänner an die Spitze seiner Vereine gesetzt haben, die Subventionsansuchen an die Wiener Kindergärten (MA 10) richteten und über Jahre hinweg recht großzügig bewilligt bekamen. Die dafür erforderlichen Gemeinnützigkeitsbestätigungen der Finanz sollen großteils gefälscht worden sein. Abdullah P. soll die Subventionen eingestreift beziehungsweise daran "mitgeschnitten" haben, indem er Provisionen von bis zu 40.000 Euro für vorgebliche Berater-Dienste beanspruchte.

Allein der von ihm betriebene Kindergarten KIBIZ (Kinder Bildungs-und Integrationszentrum) wurde im Zeitraum Mai 2013 bis Mai 2015 von der MA 10 mit einer Vollförderung von 1,8 Millionen Euro für acht Gruppen mit jeweils 20 bis 25 Kindern bedacht. Allerdings sollen dort weit weniger Kinder betreut worden sein, und überdies wurden - so die Verdachtslage - in Wahrheit gar nicht erbrachte Leistungen verrechnet. Für Abdullah P. gilt - vor allem im Licht der heutigen Entscheidung - die Unschuldsvermutung.

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