26-Jährige wurde Pflegefall: Teilbedingt für Unfall-Lenkerin

Die Unfallstelle, an der die junge Frau schwerste Verletzungen erlitten hatte.
48-Jährige nach über sechs Monaten U-Haft auf freiem Fuß. Unfallopfer bekam 100.000 Euro zugesprochen.

Zu eineinhalb Jahren Haft - davon sechs Monate unbedingt - ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht eine 48-jährige Frau verurteilt worden, die im vergangenen Herbst bei einem schweren Verkehrsunfall in Wien-Favoriten eine junge Fußgängerin lebensgefährlich verletzt hatte. Die 26-Jährige ist seither querschnittgelähmt und ein Pflegefall.

"Sie liegt seit diesem Tag im Spital. Sie war auf dem Weg zu einer Geburtstagsfeier, auf die sie sich sehr gefreut hat. Und dann wurde ihr Kopf zermalmt", sagte der Vater der jungen Frau, ein Rechtsanwalt, der im Strafverfahren nun die rechtlichen Interessen seiner Tochter vertrat. Er machte als Privatbeteiligter einen Schadenersatz und Schmerzengeld in Höhe von insgesamt 500.000 Euro geltend. 100.000 Euro sprach ihm Richter Christian Gneist zu, mit den darüber hinausgehenden Ansprüchen wurde das Unfallopfer auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Die Angeklagte wurde noch am Freitagnachmittag enthaftet, da sie seit dem Unfall in U-Haft gesessen war und ihr diese Zeit auf den unbedingten ausgesprochenen Strafteil angerechnet wurde. Das Urteil ist rechtskräftig. Verteidiger Sebastian Lesigang verzichtete nach Rücksprache mit seiner Mandantin auf Rechtsmittel.

Lenkerin frühpensioniert und besachwaltert

Dass die Frau den Schaden in finanzieller Hinsicht wieder gutmachen kann, dürfte bei realistischer Betrachtung auszuschließen sein. Formal muss sie zwar die 100.000 Euro binnen zwei Wochen bezahlen, die 48-Jährige ist infolge einer kombinierten Persönlichkeitsstörung und einer diagnostizierten Depression allerdings frühpensioniert und besachwaltert. Ihr stehen monatlich 837 Euro zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung. Sie werde "20 bis 30 Euro zur Schadensgutmachung leisten, wenn das akzeptiert wird", gab die 48-Jährige zu Protokoll.

Laut rechtskräftigem Urteil hatte sie am 14. November 2013 in der Schule, die zwei ihrer drei mittlerweile erwachsenen Kinder besucht hatten, einer Lehrerin ihren Pkw entwendet, indem sie in das Gebäude eindrang und der Pädagogin ihre Handtasche mit den Fahrzeugschlüsseln stahl. Mit dem BMW, mit dem sie danach vom an sich überwachten Lehrerparkplatz davonbrauste, unternahm die 48-Jährige zwei Tage später eine "Spazierfahrt", wie Staatsanwältin Valerie Walcher formulierte.

"Amokfahrt"

Der Ausdruck "Amokfahrt" hätte es wohl besser getroffen. Die 48-Jährige, die seit 1984 einen Führerschein besitzt und zu diesem Zeitpunkt weder alkoholisiert war noch unter dem Eindruck sonstiger bewusstseinsverändernder Substanzen stand, touchierte am Abend des 16. November auf der Laxenburger Straße zunächst einen geparkten Pkw. Der BMW wurde dabei erheblich beschädigt. Ein im vierten Stock wohnhafter Anrainer hörte auf seinem Balkon ein Scheppern und wurde - wie er jetzt als Zeuge erzählte - so auf das weitere Geschehen aufmerksam.

Die Lenkerin setzte ihre Fahrt ungerührt fort und überfuhr hintereinander bei Rotlicht drei Kreuzungen. Im Kreuzungsbereich Laxenburger Straße/Gudrunstraße krachte es dann. Die Frau verriss ohne ersichtlichen Grund den Pkw, geriet auf den Gehsteig und stieß einen Verkehrszeichen-Steher um, der auf die 26-Jährige fiel und die Frau, die gerade vorschriftsmäßig die Straße überqueren wollte, zu Boden warf.

Schwerste Verletzungen

Für diese waren die Folgen fatal. Die 26 -Jährige erlitt einen offenen Schädelbruch mit Hirnaustritt, eine Hirnprellung, eine Zwischenhirnblutung, Brüche der Augenhöhle und des Schläfenbeins, einen Bruch des linken Jochbogens, eine Nasenbeinfraktur, einen Bruch des siebenten Halswirbels, Brüche der ersten und zweiten rechten Rippe, einen Bruch des rechten Schulterblatts, Brüche des vierten bis sechsten und des zehnten Brustwirbels sowie Rissquetschwunden am Kopf.

"Bremse nicht richtig erwischt"

"Ich möchte mich bei der Familie entschuldigen, wenn das akzeptiert wird", sagte die Angeklagte. Sie behauptete, eine Freundin, die sie nicht namentlich nennen könne, habe ihr telefonisch den Pkw übers Wochenende "angeboten". Ein Farbiger habe ihr dann die Schlüssel vorbeigebracht. Sie habe mit dem fremden Fahrzeug eine ehemalige Schulfreundin besuchen wollen. Während der Fahrt sei ihr dann "schwindlig" geworden: "Weil ich einen niederen Blutdruck habe." Sie habe gegen ihren Schwindel in ihrer Handtasche nach einer Wasserflasche gesucht, diese aber nicht gefunden. Das Auto habe sie nicht anhalten können: "Es war leider eine Automatik-Schaltung. Mit der bin ich das letzte Mal vor 20 Jahren gefahren." Außerdem habe sie "die Bremse nicht richtig erwischt".

Laut Gutachten der Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter war die 48-Jährige ungeachtet ihrer psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt zurechnungs- und damit schuldfähig. Ihre Persönlichkeitsstörung hatte die Frau nie fachspezifisch oder medikamentös behandeln lassen. Der Führerschein wurde ihr nach dem tragischen Unfall von Amts wegen abgenommen.

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