20-Jährige missbraucht: Zwei Jahre Haft für Vermieter

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
65 Jahre alter Pensionist in Wien verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person ist ein 65-jähriger Pensionist am Donnerstag im Wiener Landesgericht zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Ein Schöffensenat erachtete es als erwiesen, dass der Mann als Vermieter eine 20 Jahre alte Frau, die ihm die Miete nicht zahlen konnte, volltrunken machte und diesen Zustand ausnutzte, um mit ihr den Beischlaf zu vollziehen.

Eigentlich hätte die junge Frau am Abend des 6. Februar 2016 die Wohnung des Pensionisten putzen sollen. Um ihre Wohnung nicht zu verlieren, hatte sie ihm vorgeschlagen, seine Räumlichkeiten zu reinigen und ihm die Wäsche zu machen. Er kredenzte ihr während der Waschgänge Wein, nach der dritten Flasche war sie in einem Zustand, dass sie wegdämmerte. Als sie um 3.00 Uhr in der Früh erwachte, lag sie halbnackt im Schlafzimmer des alten Mannes, der noch ihre Hände auf ihr hatte. Nach ihrer Darstellung wurde ihr jäh bewusst, dass sich der 65-Jährige offenbar an ihr vergriffen hatte.

Die Frau suchte noch am selben Tag einen Amtsarzt auf, der Würgemale und Hämatome am Hals feststellte. Bei einer gynäkologischen Untersuchung wurde ein Bluterguss in der Scheide nachgewiesen. Ein DNA-Test ergab in weiterer Folge, dass der Angeklagte seine genetischen Merkmale in der Scheide und im Analbereich der Mieterin hinterlassen hatte. Dessen ungeachtet behauptete der 65-Jährige vor Gericht, er habe die 20-Jährige nur oberflächlich berührt. Diese sei nach der dritten Flasche Wein plötzlich in sein Schlafzimmer gegangen, habe sich hingelegt und ihre Hose ausgezogen. Als er sich zu ihr legte, habe sie die Initiative ergriffen.

"Ich hab' mich an sie gekuschelt. Sie hat mich umarmt und zu küssen begonnen", gab der Angeklagte zu Protokoll. Er habe sie darauf gestreichelt und ihre Vagina berührt: "Oberflächlich, aber nicht im Inneren." Zu mehr sei es nicht gekommen, weil er aufgrund von Erektionsstörungen dazu gar nicht in der Lage gewesen wäre.

Die junge Frau, die sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren angeschlossen hatte, verlangte von dem Mann eine Wiedergutmachung von 550 Euro. "Wofür soll ich bezahlen? Sie wollte es selber", wies er die Forderung zurück. Er sei von ihren Avancen völlig überrascht worden: "Ich hab' an so was gar nicht gedacht. Sie ist ja ein Kind. Sie könnte meine Enkelin sein."

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