Mildes Urteil gegen 15-jährigen Schüler wegen Mordversuchs

Das Landesgericht für Strafsachen Wien erhielt in der zweiten Maiwoche einen Antrag um Auslieferung des Ölmagnaten Ural Rachimow.
Streit um Mädchen eskalierte, Angeklagter stach zu. 15 Monate Haft wegen Körperverletzung.

Ein erst 15-Jähriger hat sich am Mittwoch wegen Mordversuchs am Wiener Straflandesgericht verantworten müssen. Der Schüler, der zum Tatzeitpunkt im Februar erst 14 Jahre alt war, hatte im Zuge einer Schlägerei um ein Mädchen ein Messer gezückt und es einem Kontrahenten zwischen die Rippen gerammt. Der 18-Jährige überlebte nur knapp.

Auslöser des Streits

Auslöser der verabredeten Rauferei war ein Mädchen, das sich bei einem 16-jährigen Bekannten über ihren Ex-Freund beschwerte, weil dieser mit ihr plötzlich Schluss gemacht hat. Der 16-Jährige rief den 18-jährigen Ex an und fragte ihn, warum er die Beziehung beendet habe. Im Zuge des Telefonats kam es bereits zu ersten Beschimpfungen, die beiden verabredeten sich am 20. Februar zu einer Aussprache in der U3-Station Kardinal-Nagl-Platz im Bezirk Landstraße.

Verstärkung mitgenommen

Beide Burschen nahmen zu dem Gespräch Verstärkung mit. Ein Freund des 16-Jährigen, ein damals 14-jähriger Bursche, führte in seiner Schultasche zudem ein Klappmesser mit. Auf die Frage von Richterin Daniela Zwangsleitner, warum er ein Stichwaffe in seiner Schultasche hatte, sagte der Angeklagte: "Fast jeder Jugendliche hat was mit, einen Schlagstock, einen Schlagring oder ein Messer." Nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung "ging es auch schon los", meinte der heute 15-Jährige.

Als sein 19-jähriger Cousin von einem Kontrahenten mit dem Schlagstock verdroschen wurde, stach der Bursche das erste Mal in das Gesäß des Schlägers und eines weiteren Angreifers. Daraufhin trat die Gruppe Richtung U-Bahn die Flucht an. Die Kontrahenten rund um den Ex-Freund rannten hinterher. Dabei bemerkte der 18-Jährige mit dem Schlagstock plötzlich, dass er durch die oberflächlichen Stiche Blut auf seiner Hose hatte. Er rief laut: "Wer von euch hat ein Messer? Es ist noch nicht beendet!" Daraufhin kehrte der 19-jährige Cousin zurück und die beiden gingen erneut aufeinander los.

Scheinbar wollte der nun 15-Jährige seinem Verwandten helfen, nahm das Messer, "holte aus wie mit einem Tennisschläger", wie ein Zeuge berichtete und stach zu. Die Brusthöhle des 18-Jährigen wurde eröffnet, die sieben Zentimeter lange Klinge beschädigte laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk eine Rippe und drang ins Lungengewebe ein.

"Ich wollte ihn nur schwer verletzen"

"Warum spielen Sie da den Rächer für alle", wollte Richterin Zwangsleitner wissen. "Es tut mir leid, ich hab nicht nachgedacht", meinte der 15-Jährige. "Wenn das Messer nicht im Spiel gewesen wäre, dann würden wir alle nicht hier sitzen", meinte die Vorsitzende des Schöffensenats. "Ich wollte ihn niemals töten, glauben Sie mir. Ich wollte ihn nur schwer verletzen", sagte der Angeklagte, der von Anwalt Philipp Winkler vertreten wurde. Er wollte seinem Cousin helfen, der wir ein Bruder für ihn sei. Eigentlich wollte er nicht in die Rippen, sondern in den Oberarm stechen, "damit sie aufhören, zu raufen".

Neben dem 15-Jährigen, der sich wegen versuchten Mordes, absichtlicher schwerer Körperverletzung sowie versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung verantworten musste, nahmen auch sein Cousin und das 18-jährige Opfer wegen Raufhandels auf der Anklagebank Platz. Letzterer war auch wegen einer weiteren Schlägerei am Praterstern im November 2016 angeklagt. Alle anderen tatbeteiligten Burschen hatten bereits Verfahren am Straflandesgericht, die zum Teil mit einer Diversion zu Ende gingen.

15 und zwei Mal zwei Monate Haft

Richterin Daniela Zwangsleitner fällte milde Urteile: Der Erstangeklagte wurde lediglich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Sein Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Hätten Sie ihn umbringen wollen, dann hätten Sie eine andere Stichführung und eine andere Körperstelle gewählt“, meinte Zwangsleitner in ihrer Urteilsbegründung. Zudem hätte der 15-Jährige nicht weiter zugestochen. „Lassen Sie bitte in Zukunft das Messer weg“, sagte Zwangsleitner. „Es ist eine Schande, sie waren ja in Ihrer Schule Klassensprecher und da sollte man ein Vorbild sein.“

Sein 19-jähriger Cousin erhielt wegen Raufhandels sieben Monate, wobei ihm fünf Monate bedingt nachgesehen wurde. Sein Anwalt beantragte für die unbedingte Haftstrafe von zwei Monaten einen Haftaufschub, bis er seine Lehre beendet hat, die er gerade begonnen hatte. Zudem wurden zwei frühere Bewährungsstrafen des jungen Mannes widerrufen und die Probezeit verlängert.

Das 18-jährige Opfer, das bei der Rauferei mit einen Schlagstock zuschlug, bekam zwei Monate wegen Raufhandels, die im gänzlich bedingt nachgesehen wurden. Er und der 19-Jährige müssen zudem ein Antigewalttraining absolvieren. Die Urteile des 19- und des 18-Jährigen sind bereits rechtskräftig.

Kommentare