Zürich: Sturm fegte Gepäckwagen über Flughafen-Landebahn

Eine Swiss-Maschine in Zürich (Symbolbild)
Die Sicherheitsuntersuchungsstelle ordnet das Ganze als "schweren Vorfall" ein und gibt neue Sicherheitsempfehlungen aus.

Zwischen landenden Flugzeugen sind im Februar 2016 sieben Gepäckwagen über die Piste gerollt - Windböen hatten die Trolleys auf dem Flughafen Zürich losgerissen und unkontrolliert über den Platz gefegt. Es war dort nicht der erste derartige Vorfall. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) erließ nun zwei Sicherheitsempfehlungen, wie sie in einem Bericht am Dienstag bekanntgab.

Am Abend des 9. Februar 2016 zog ein Sturmtief über Norddeutschland hinweg nach Südschweden. Auf dem Flughafen Zürich wurde böiger Westwind mit Spitzen von bis zu 120 Kilometern in der Stunde gemessen. Gegen 22.24 Uhr bemerkten ein Flugzeugtraktorfahrer und ein Ramp Supervisor auf dem Flughafengelände, dass "hinter ihnen eine Reihe von sieben aneinandergehängten Gepäckwagen mit hoher Geschwindigkeit vom Wind in Richtung der Piste 28 getrieben wurden", hieß es im SUST-Bericht, der am Dienstag veröffentlicht wurde.

Die Arbeiter versuchten zunächst, die Gepäckwagen einzuholen und anzuhalten. Sie konnten aber nicht verhindern, dass diese auf die Piste rollten. Die Trolleys überquerten die Piste und kamen dann am nördlichen Pistenrand beim Rollweg Juliett an der Grasnarbe zum Stillstand.

Kurz zuvor, um 22.23 Uhr, war ein Finnair-Airbus auf der Ostpiste 28 gelandet. Und um 22.25 Uhr setzte eine Swiss-Maschine auf. "Die Flugbesatzung führte eine normale Landung durch und hatte keinen Sichtkontakt zu den Gepäckwagen, die sie in einem Abstand von rund 15 bis 20 Metern zur rechten Flügelspitze und mit einer Geschwindigkeit von annähernd 90 Knoten (rund 167 km/h) passierte."

Danach wurde die Piste für elf Minuten gesperrt: Zwei anfliegende Maschinen mussten durchstarten, die Gepäckwagen wurden entfernt und die Landebahn nach weiteren Gegenständen abgesucht.

Schwerer Vorfall

Die SUST schreibt in ihrem Bericht von einem "schweren Vorfall". Ob die Gepäckwagen defekt waren, ist unklar - sie wurden nach dem Sturm gleich wieder eingesetzt und konnten in der Menge der rund 3500 ähnlichen Wagen nicht mehr ausfindig gemacht werden.

Die Wagen waren aber - da sie sich bewegen ließen - zumindest ungenügend gesichert: Deshalb empfahl die SUST, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gemeinsam mit den Flugplatzbetreibern geeignete Maßnahmen ergreifen solle, um zu verhindern, dass sich Gepäckwagen durch starke Winde unkontrolliert verschieben können.

Laut SUST-Bericht ist es auf dem Flughafen Zürich zuvor schon zu mehreren ähnlichen Vorfällen gekommen: Für die Zeit von Juni 2012 bis März 2016 werden acht Vorkommnisse aufgezählt. So wurde unter anderem am 21. Oktober 2014 der Flugbetrieb eingestellt, "weil sich zu viele Objekte auf Pisten und Rollwegen befanden".

Abklärungen der Sicherheitsuntersuchungsstelle zeigten, "dass die Gepäckwagen von den verschiedenen Nutzern nicht regelmäßig auf ihren Zustand kontrolliert beziehungsweise gewartet wurden". Wartungsarbeiten seien erst ausgeführt worden, nachdem Mängel eher zufällig entdeckt worden seien. Die SUST regte auch eine technische Anpassung an, da die vorhandenen Warnsysteme auf die Gepäckwagen nicht reagiert haben.

Alarm

So lösen etwa Flugzeuge und Fahrzeuge automatisch Alarm aus, wenn sie eine aktivierte Stopplinie vor einer Piste überqueren. "Ein Versuch ergab, dass die Gepäckwagen aufgrund ihrer kleinen Masse den Alarm nicht ausgelöst hätten."

Nach dem schweren Vorfall habe die Flughafen Zürich AG gemäß SUST-Bericht sofort reagiert. Bereits am nächsten Tag habe sie ihre Mitarbeiter sensibilisiert. Zudem seien im Sinne einer Übergangslösung die Checklisten angepasst worden, wodurch Gepäckwagen stichprobenartig kontrolliert und deren "Eigentümer benachrichtigt beziehungsweise in die Pflicht genommen" werden.

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