Gerechtigkeit für Mata Hari

Heuer noch wird feststehen, ob sie das Opfer eines Fehlurteils war.

Sie war der Inbegriff der Verführung und gilt als berühmteste Spionin aller Zeiten. Doch es ist mehr als fraglich, ob Mata Hari tatsächlich die raffinierte Doppelagentin war, als die sie seit 100 Jahren bezeichnet wird. Im Juli 2017 öffnet das Pariser Amtsgericht den in einem Panzerschrank lagernden "Gerichtsakt Mata Hari". Und dann wird klar sein, ob neuere Forschungen bestätigt werden, wonach die holländische Nackttänzerin zu Unrecht zum Tod verurteilt und hingerichtet wurde.

Mata Hari wurde am 13. Februar 1917 von der französischen Staatspolizei in Paris festgenommen und von einem Kriegsgericht beschuldigt, mitten im Ersten Weltkrieg für das feindliche Deutsche Kaiserreich spioniert zu haben. Da auf ihrem Konto eine Überweisung von Karl H. Cramer, dem deutschen Konsul in Amsterdam, lautend auf 20.000 Francs, entdeckt wurde, schien der Fall völlig klar zu sein: Cramer hat Mata Hari unter dem Decknamen "H 21" als Spionin beschäftigt.

Doch Mata Hari entgegnete dem Vorsitzenden des französischen Tribunals, das sie anklagte: "Monsieur, das ist der Preis, den man mir als Mätresse zahlt. Keiner meiner Liebhaber hätte es gewagt, mir weniger zu bieten." Vieles spricht dafür, dass die schöne Holländerin tatsächlich eine hoch bezahlte Konkubine war. Aber keine Doppelagentin.

Orientalische Tänze

Mata Hari wird 1876 als Margaretha Geertruida Zelle, als Tochter eines Hutmachers, in der niederländischen Stadt Leeuwarden geboren. Sie heiratet mit 19 Jahren einen Marineoffizier, den sie durch ein Zeitungsinserat kennengelernt hat, und unternimmt mit ihm Reisen durch Borneo, Sumatra und Java. Dort lässt sie sich in die Kunst orientalischer Tänze einweisen, die sie bald mit großer Anmut beherrscht.

Ihr damals schon sehr freizügiges Leben führt zur Scheidung von ihrem Mann, worauf sie sich in Paris niederlässt, um unter dem Pseudonym Mata Hari – "das Auge der Sonne" – als Nackttänzerin eine umjubelte Karriere zu machen. Große Tourneen führen sie nach Rom, Mailand, Madrid, Monte Carlo, Berlin – und ins Wiener Apollo-Theater.

Die letzten Hüllen

Sobald die letzten Hüllen fallen, ist Mata Hari der Erfolg gewiss, übt doch am Beginn des 20. Jahrhunderts die öffentlich zur Schau gestellte Nacktheit nicht nur auf die männlichen Bewunderer eine ungeheure Faszination aus. In kürzester Zeit erwirbt sie sich mit ihren erotischen Bewegungen einen sagenhaften Ruf, der aber auch darauf beruht, dass sie für klingende Münze das Schlafzimmer ihrer Kavaliere zu teilen bereit ist. Industrielle, Aristokraten, Politiker und Diplomaten zählen zu ihrer Kundschaft und begleichen Mata Haris Gunst mit horrenden Summen.Doch so mancher Minister, Botschafter oder Militär lässt sich die Liebesdienste der durch Zeitungsberichte nun schon berühmten Tänzerin von der eigenen Regierung bezahlen. Allerdings mit dem Vermerk "Agentin", da die Herren die intimen Rendezvous nicht gut als "Schäferstündchen" hätten verrechnen können. Und genau das wird ihr zum Verhängnis.

Kein Geheimnisverrat

Nach ihrer Festnahme im Palace-Hôtel an den Pariser Champs-Elysées wird Mata Hari in das Frauengefängnis Saint Lazare gebracht und am 25. Juli 1917 von den Richtern eines französischen Militärgerichts verurteilt, für das feindliche Deutschland spioniert zu haben. Und das, obwohl mehr als fraglich ist, ob sie dem deutschen Konsul tatsächlich militärische Informationen geliefert hat. Fest steht nur, dass sie im Ersten Weltkrieg für das "Deuxième Bureau", den französischen Geheimdienst, tätig war. Doch dafür hätte ihr aus französischer Sicht eher ein Orden gebührt als die Todesstrafe. Sicher ist aber auch, dass Mata Hari – die stets das luxuriöse Leben einer Grande Dame führte – den Konsul Cramer getroffen und von ihm Geld bekommen hat. Aus welchen Gründen auch immer. Dass sie ihm irgendwelche Geheimnisse verriet, ist den einzigen bisher vorliegenden Akten nicht zu entnehmen.

Sündenbock

Diese Akten stammen vom britischen Geheimdienst MI5, der sie im Jahr 1999 zur Veröffentlichung freigab. Historiker, die sich nach Einsicht dieser Unterlagen mit Mata Hari befassen, schließen sich der Meinung der Briten an. Sie vermuten, dass Mata Hari nur deshalb verurteilt wurde, weil 1917 die Kriegsbegeisterung der Franzosen deutlich nachließ und ein Sündenbock für die Niederlagen und Verluste hilfreich schien.

Der im Dezember 2003 verstorbene Franzose Léon Schirmann erklärte als weltweit profundester Mata-Hari-Kenner, "dass das Verfahren von den französischen Behörden 1917 manipuliert wurde. Dass sich Tatsachenberichte als Erfindungen des Untersuchungsrichters erwiesen und man der Angeklagten Aussagen in den Mund legte oder sogar dreist ins Gegenteil verkehrte."

Fest steht, dass das Pariser Militärgericht nach der Verhaftung der Tänzerin nicht lange nach Beweisen suchte. Die gerade 40-jährige Mata Hari wurde nach einem nur eineinhalbtägigen Verfahren wegen Hochverrats zum Tod verurteilt und am Morgen des 15. Oktober 1917 im Wald von Vincennes bei Paris von einem Exekutionskommando erschossen.

Akt der Gerechtigkeit

Nach französischem Recht müssen die Gerichtsakten bei Spionage 100 Jahre unter Verschluss bleiben. Die Akte Mata Hari wird vermutlich am 25. Juli 2017 – auf den Tag genau 100 Jahre nach ihrer Verurteilung – der Öffentlichkeit übergeben. Dann wird man sehen, ob sie eine Doppelagentin war. Oder ob sie posthum zu rehabilitieren ist.

Ein später Akt der Gerechtigkeit, der ihr aber ihr Leben nicht zurückgeben kann.

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