Vatikan untersagt das Verstreuen der Asche von Verstorbenen

Die Asche der Verstorbenen soll an einem entsprechenden Ort die letzte Ruhe finden
Die Asche muss an einem entsprechenden Andachtsort die letzte Ruhe finden. Kirche empfiehlt weiter die Beerdigung.

Die Asche katholischer Verstorbener darf nicht verstreut oder aufgehoben werden. Der Vatikan präzisierte am Dienstag seine Bestattungsrichtlinien entsprechend. Im Fall einer Feuerbestattung müsse sichergestellt werden, dass die Überreste des Toten „an einem heiligen Ort die letzte Ruhe finden“ - wie einem Friedhof, einer Kirche oder einem anderen autorisierten Andachtsort, erklärte der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Müller.

Nur so sei gewährleistet, dass der Verstorbene nicht vom Andenken ausgeschlossen, vergessen oder respektlos behandelt werde. Entsprechend „ist es nicht erlaubt, die Asche des gläubig Verstorbenen in der Luft, an Land, auf See oder in irgendeinem anderen Weg zu verstreuen; auch darf sie nicht in Andenken, Schmuckstücken oder anderen Objekten aufbewahrt werden“.

Die katholische Kirche ließ die gegenüber dem Sargbegräbnis günstigere und umweltfreundlichere Bestattungsform der Einäscherung erst im Jahr 1963 zu. Zuvor hatte sie diese als heidnische Praxis abgelehnt, die dem Kernglauben der Auferstehung widerspreche. Der „ältesten christlichen Tradition entsprechend“ empfehle die Kirche jedoch weiterhin, dass Tote beerdigt würden, so Müller. Wer öffentlich seine spätere Einäscherung und Verstreuung der Asche „aus dem christlichen Glauben entgegenstehenden Gründen“ verlange, müsse damit rechnen, dass ihm eine katholische Bestattung verweigert werde.

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