Urteil: Bayerischer Wirt muss seine Sessel nicht "testen"

(Symbolbild)
Nach dem Zusammenbruch eines Wirtshausstuhls hatte ein Gast den Wirt geklagt, das Gericht wies die Klage ab.

Bayerische Wirtshaussessel müssen nicht regelmäßig einer Belastungsprobe unterzogen werden. Zu diesem Ergebnis ist das Landgericht Ingolstadt in einem Prozess um einen kaputten Sessel gekommen. Ein Gast hatte den Wirt auf Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro und Schadenersatz in Höhe von 1.600 Euro verklagt, weil sein Sessel in einer Wolnzacher Traditionsgaststätte zusammengebrochen war.

Die Verleimung zweier Sesselbeine hatte sich während einer Faschingsveranstaltung am 11. November des Vorjahres gelöst. Für den zweifachen Sprunggelenkbruch machte der Mann den Wirt verantwortlich. Doch das Gericht wies die Klage am Dienstag ab.

Nach Überzeugung der Vorsitzenden Richterin Birgit Piechulla handelt es sich um einen schicksalhaften Unfallverlauf, den niemand habe vorhersehen können. Zwar müsse jeder Wirt grundsätzlich für die Sicherheit seine Gäste sorgen, aber nur in zumutbarem Maße. Dazu gehöre nicht, stabile hölzerne Wirtshaussessel einer regelmäßigen Rüttelprobe zu unterziehen, auch wenn sie wie im vorliegenden Fall schon 15 Jahre alt sind. Ein solches Sitzgerät sei keine "allgemein als gefahrtragend anzusehende Einrichtung", so die Richterin.

Eine allgemeine Sichtkontrolle bei den üblichen Reinigungsarbeiten in der Wirtsstube reiche aus, und dies habe der Wirt durch das regelmäßige Hinaufstellen der Sessel beim Wischen auch ausreichend gemacht. Bis zu seinem unvermittelten Zusammenbruch unter der Last des Mannes habe der Sessel weder gewackelt noch andere Auffälligkeiten gezeigt. Somit hätte auch das vom Kläger geforderte Probesitzen des Gastwirts nichts genützt, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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