Spanische Infantin Cristina muss vor Gericht

Schöne Bescherung für die Lieblingstochter von Juan Carlos: Cristina, 49, wird angeklagt
Die Schwester von König Felipe muss wegen Steuerhinterziehung auf die Anklagebank.

Es ist das erste Mal in der Geschichte Spaniens, dass sich ein Mitglied der Königsfamilie vor Gericht verantworten wird müssen. Die 49-jährige spanische Infantin Cristina, Lieblingstochter von Juan Carlos und vierfache Mutter, soll sich wegen mutmaßlichen Steuerbetrugs in zwei Fällen verantworten. Das entschied der Richter José Castro am Montag, zwei Tage vor Weihnachten. Das Königshaus hielt sich mit Erklärungen zurück: Man respektiere die Unabhängigkeit der Gerichte.

Cristinas 46-jähriger Ehemann, der ehemalige Handballstar Iñaki Urdangarin, ist in einen Finanzskandal verwickelt. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Schwager des Königs knapp 20 Jahre Haft gefordert.

Insgesamt kommen 17 Angeklagte vor ein Gericht in Palma di Mallorca, darunter auch der Ex-Regierungschef der Balearen und frühere spanische Umweltminister Jaume Matas.

Dabei geht es um die skandalösen Geschäfte Urdangarins, dem die Justiz zur Last legt, als Präsident der gemeinnützigen Stiftung Nóos etwa sechs Millionen Euro aus der Staatskasse veruntreut und das Geld anschließend in der Firma Aizoon gewaschen zu haben. Bis 2006 war Cristina Mitglied im Direktorium der Stiftung. Außerdem gehört dem Paar zu gleichen Teilen das Unternehmen Aizoon.

Cristina muss noch eine Sicherheit von 2,6 Millionen Euro hinterlegen. Bereits vor Monaten wurden Häuser und Grundstücke verpfändet.

Viele Spanier empörten sich angesichts der Wirtschaftskrise über den luxuriösen Lebensstil des Paares, gegen das seit 2010 ermittelt wird. Cristina gehört offiziell nicht mehr zum Königshaus und erhält kein Geld vom Staat. Sie und ihr Mann treten bei offiziellen Anlässen nicht mehr auf.

Die Infantin hatte in ihren Vernehmungen stets behauptet, nichts von den Machenschaften gewusst und in finanziellen Dingen vollkommen ihrem Mann vertraut zu haben. Der Sonderstaatsanwalt für Korruptionsvergehen, Pedro Horrach, hatte dafür plädiert, die Schwester des Königs nicht anzuklagen. Dafür musste sie bereits 587.0000 Euro Wiedergutmachung leisten. Doch am Montag kam es heftiger: Denn gegen die Entscheidung des Richters, sie anzuklagen, ist im Prinzip kein Einspruch möglich. Es wird erwartet, dass der Prozess in der zweiten Hälfte 2015 eröffnet wird.

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