Kinder getötet: Lebenslang für Tirolerin

Kinder getötet: Lebenslang für Tirolerin
Wegen Mordes an ihren drei Kindern wurde die 39-Jährige jetzt verurteilt.

Eine gebürtige Tirolerin, die wegen der Tötung ihrer drei Kinder in Horgen (Kanton Zürich) vor Gericht stand, ist am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die 39-Jährige wurde des mehrfachen Mordes und der vorsätzlichen Tötung schuldig erkannt.

Die Frau hatte vor Gericht zugegeben, in der Nacht auf dem 24. Dezember 2007 in ihrer Wohnung in Horgen ihre siebenjährigen Zwillinge getötet und schon 1999 ein Baby erstickt zu haben. In ihrem Schlusswort hatte die Angeklagte unter Tränen gesagt, dass ihr "alles einfach nur leid tue". Dass sie ihre Kinder umgebracht habe, sei für sie heute selber unvorstellbar. Sie wisse nicht, wie sie mit dieser Schuld weiterleben solle.

In der Nacht auf dem 24. Dezember 2007 hatte sie in ihrer Wohnung in Horgen ihre siebenjährigen Zwillinge getötet. Erst im Dezember 2012 legte sie das Geständnis ab. Dabei enthüllte sie auch, dass sie 1999 bereits ein Kind erstickt hatte. Das sieben Wochen alte Mädchen sollte "für immer still sein".

Therapie

Während des Strafvollzugs hat die Frau eine ambulante Therapie zu absolvieren. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Anklage. Diese hatte eine stationäre Maßnahme, wie die Verteidigung sie verlangte, abgelehnt. Bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe kann der oder die Inhaftierte frühestens nach 15 Jahren einen Antrag auf bedingte Entlassung stellen. Da die nun Verurteilte bereits fünf Jahre in Haft ist, könnte sie in zehn Jahren ein solches Gesuch einreichen.

Die Taten waren offenbar das Resultat von schweren Persönlichkeitsstörungen in Kombination mit dem Fehlen einer inneren Instanz, welche Realität, Gefühle und Gedanke als solche erkennt und einordnet.

Bereits Anfang 2010 hatte das Zürcher Geschworenengericht die Frau wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Kassationsgericht hob später das Urteil wegen ungenügender Verteidigung auf. Weil das Geschworenengericht inzwischen abgeschafft ist, war neu das Bezirksgericht Horgen zuständig.

"Schwierige Kindheit ist keine Entschuldigung"

Als Begründung für ihre Taten zog der Anwalt die Kindheit der Angeklagten heran, die von Gewalt geprägt gewesen sei. Die gebürtige Tirolerin sei deshalb "früh in ihrer Entwicklung stehen geblieben". Nur der Körper sei weitergewachsen. Dieser Argumentation widersprach der Staatsanwalt. Das von der Beschuldigten gezeichnete Bild der Rabeneltern sei zu bezweifeln. Außerdem sei eine schwierige Kindheit ohnehin keine Begründung und schon gar keine Entschuldigung für solche Taten.

Der Ex-Mann der Angeklagten hat sich dem Verfahren angeschlossen. Sein Anwalt fordert 225.000 Franken (rund 180.000 Euro) Entschädigung. Sein Mandant habe wieder ins Leben zurückgefunden. Zumindest nach außen funktioniere er wieder, sagte der Anwalt. Von seiner Ex-Frau habe er aber bis heute keine Entschuldigung gehört.

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