In Ferienhaus: Frau in Burkini durfte Pool nicht benutzen

Symbolbild
Beim Urlaub mit ihrer Familie in einem Ferienhaus wollte eine Frau im Burkini im Swimmingpool baden. Der Bersitzer stellte ihr dafür die Reinigung des Wassers in Rechnung.

Vergangenes Jahr waren es Frankreichs Strände, die zum Schauplatz eines erbittert geführten Konflikts wurden. Mehr als 30 Gemeinden verhängten damals ein Burkini-Verbot, ehe das oberste französische Verwaltungsgericht entschied, dass das Tragen des muslimischen Ganzkörper-Badeanzugs nicht gegen die öffentliche Ordnung verstoße.

In der südfranzösischen Küstenstadt La Ciotat ging der Konflikt nun in die nächste Runde. Wie das Kollektiv gegen Islamfeindlichkeit in Frankreich (CCIF) berichtet, soll eine Muslimin aus dem Swimmingpool ihres Ferienhauses geworfen worden sein, weil sie einen Burkini trug.

Am ersten Tag sei die Benutzung des Pools für die Frau, die Schleier trägt und im Burkini badet, laut Welt.de noch kein Problem gewesen. Doch am zweiten Tag soll der Wächter des Hauses in der Nähe von Marseille sie aus dem Wasser gescheucht haben, der Besitzer verbot ihr die Benutzung des Pools für den Rest des Aufenthalts. Mehr noch: Der Vermieter soll die von der fünfköpfigen Familie hinterlegte Kaution von 490 Euro für den einwöchigen Urlaub einbehalten haben, um den Pool reinigen zu lassen, nachdem die Frau im Pool geschwommen war. CCIF war am Samstag nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

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