Opfer geheiratet: Vergewaltiger entgeht Haftstrafe

Eigentlich sieht das malaysische Recht bis zu 30 Jahre Haft für Vergewaltiger vor. (Symbolbild)
Gängige Praxis in Malaysia. Menschenrechtsaktivisten reagierten empört.

Mit der Heirat des Opfers hat ein Malaysier eine langjährige Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung umgangen und bei Menschenrechtsaktivisten Empörung ausgelöst. Das Gericht im Bundesstaat Sarawak auf Borneo stellte das Verfahren ein, weil es "keine Notwendigkeit" einer weiteren Strafverfolgung mehr gebe, berichtete die Borneo Post auf ihrer Website am Donnerstag.

Die Begründung der Richter: Das erst 14-jährige Opfer und der mutmaßliche Täter seien ja jetzt ein Ehepaar. Menschenrechtsaktivisten reagierten empört: Opferfamilien in dem konservativen muslimischen Land willigten aus Sorge um die Ehre lieber in eine Heirat ein, als dass ihr Name während eines Prozesses bekannt werde.

Bis zu 30 Jahre Haft

Diese Praxis vermittele jedoch, dass Vergewaltigungen straflos blieben. Eigentlich sieht das malaysische Recht bis zu 30 Jahre Haft und Auspeitschung für Vergewaltigung vor.

"Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung"

In den vergangenen Jahren habe sie mehrere Fälle erlebt, bei denen der mutmaßliche Täter erst das Opfer geheiratet habe, sich dann wieder scheiden ließ und der Familie etwas Geld bezahlte, um so der Strafe zu entgehen, sagte Aegile Fernandez von der Nichtregierungsorganisation Tenaganita. "Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung", sagte die Aktivistin.

2013 hatte es einen Aufschrei der Empörung unter Menschenrechtlern auf Malaysia gegeben, als eine Zwölfjährige an ihren Vergewaltiger verheiratet wurde.

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