Beate Zschäpes Spiel mit ihren Anwälten

Zschäpes Anwälte: Wolfgang Stahl, Wolfgang Heer, Anja Sturm (v. li.)
Drei Anwälte wollen die Angeklagte nicht mehr verteidigen – sie hat den Prozess von Beginn an torpediert.

Seit 219 Tagen wird in München verhandelt – über die Rolle von Beate Zschäpe im Netzwerk des rechtsextremen "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU), über ihre Beteiligung an den zehn Morden, die sie gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Bönhardt begangen haben soll. Es ist der größte Terrorprozess, den Deutschland seit Langem gesehen hat.

Seit diesen 219 Tagen weiß allerdings niemand, was in der Angeklagten vorgeht – die Ostdeutsche schweigt eisern, kommuniziert ausschließlich nonverbal. Schwer zu lesen ist ihr Verhalten ihren drei Anwälten gegenüber dennoch nicht. Seit geraumer Zeit will die Angeklagte ihren drei Rechtsvertretern Anja Sturm, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer nicht mehr die Hand geben, dreht sich demonstrativ von ihnen weg. Dem Richter ließ sie ausrichten, dass das Vertrauensverhältnis gestört sei.

Jetzt hat es den drei Rechtsanwälten selbst gereicht. Am Montag haben die drei darum gebeten, aus dem Verfahren ausscheiden zu dürfen. Richter Manfred Götzl hat dies allerdings abgelehnt. Ihm fehlen triftige Gründe der Anwälte, die ihre Entbindung aus der Verteidigungspflicht belegen könnten. Auch bei anderen großen Prozessen haben simple Gründe wie ein gestörtes Vertrauensverhältnis nicht ausgereicht: Auch als RAF-Terrorist Andreas Baader im Gerichtssaal wegen seiner Verteidiger zu randalieren begann, war dies noch lange nicht ausreichend.

Dass Zschäpe nun kooperativer mit ihren Anwälten umgehen wird, ist aber unwahrscheinlich, denn ihre Taktik hat Kalkül. Schon zwei Mal hat sie im Lauf des Verfahrens offiziell versucht, die drei loszuwerden – kürzlich hat das Gericht ihr sogar einen vierten Pflichtverteidiger zur Seite gestellt, um ein wenig Druck aus dem Verfahren zu nehmen. Mit ihm kommt sie klar – noch. Sollte Zschäpe es doch noch schaffen, ihre Rechtsvertreter zu vergraulen, wären die Folgen mehr als unangenehm: Nach mehr als zwei Jahren Prozessdauer müssten das aufwendige Verfahren komplett neu aufgerollt werden.

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