Lehrer bat via Internet um Sex

An Australian Federal policeman looks at a computer during the arrest of the self-proclaimed leader of the international hacking group LulzSec, the collective that claimed responsibility for infiltrating and shutting down the CIA website, in this photo released by the Australian Federal Police on April 24, 2013. Police said the 24-year-old IT worker, who held a position of trust at an international company, was arrested in Sydney on Tuesday evening and charged with hacking offences that carry a maximum penalty of 10 years. Glen McEwen, manager of cyber crime operations at Australian Federal Police, said the man was detained at work, where he had access to sensitive information from clients including government agencies. REUTERS/Australian Federal Police/Handout (AUSTRALIA - Tags: CIVIL UNREST POLITICS) ATTENTION EDITORS - FOR EDITORIAL USE ONLY. NOT FOR SALE FOR MARKETING OR ADVERTISING CAMPAIGNS. THIS IMAGE HAS BEEN SUPPLIED BY A THIRD PARTY. IT IS DISTRIBUTED, EXACTLY AS RECEIVED BY REUTERS, AS A SERVICE TO CLIENTS
Weil er über ein soziales Netzwerk zudringlich wurde, darf der Pädagoge nicht mehr unterrichten.

Ein Lehrer aus Nordrhein-Westfalen darf nicht mehr unterrichten, weil er eine 16-jährige Schülerin in einem sozialen Netzwerk um Sex gebeten hat. Das Verwaltungsgericht Aachen bestätigte in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ein Unterrichtsverbot gegen den 40-jährigen Mann. Der Lehrer hatte demnach über Monate in sozialen Netzwerken privaten Kontakt mit der Jugendlichen und bat sie dabei schließlich um Sex.

Die Schülerin offenbarte sich nach Angaben des Gerichts schließlich der Schulleitung, woraufhin die Bezirksregierung Köln das Unterrichtsverbot aussprach und die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ankündigte. Der Lehrer wollte dies nun vor Gericht verhindern.

Der 40-Jährige habe das Unterrichtsverbot und die wahrscheinlich folgende Entlassung als unverhältnismäßig angesehen, da es keine körperlichen sexuellen Kontakte mit der Schülerin gegeben habe, erklärte das Verwaltungsgericht. Die Richter entschieden aber, "dass bereits die verbalen sexuellen Kontakte zu einer seiner Schülerinnen eine weitere Unterrichtstätigkeit des Lehrers nicht zuließen". Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

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