Kanada: Drohne kollidierte mit Verkehrsflugzeug

(Symbolbild)
Der Vorfall in Kanada endete glimpflich, hätte aber auch böse Folgen haben können.

Der Zusammenstoß eines Verkehrsflugzeugs mit einer Drohne nahe dem internationalen Flughafen der kanadischen Stadt Quebec hätte katastrophale Folgen haben können, wenn die Drohne mit dem Cockpit oder den Triebwerken kollidiert wäre. Das erklärte Verkehrsminister Marc Garneau nach dem Vorfall vom 12. Oktober, der nur geringe Schäden an der Maschine der Fluggesellschaft Skyjet verursachte.

Die Drohne prallte in einer Höhe von 450 Metern mit dem Linienflugzeug zusammen. Informationen zur Art der Drohne und zu ihrem Piloten gab es zunächst nicht. Kanada hat im März dieses Jahres die Vorschriften verschärft: Demnach dürfen Drohnen nicht mehr näher als 5,5 Kilometer an Flughäfen heranfliegen und eine Höhe von 90 Metern nicht überschreiten. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 25.000 kanadischen Dollar (1.900 Euro) oder einer Gefängnisstrafe geahndet werden.

Bisher keine Zwischenfälle in Österreich

In Österreich hat es nach Angaben von Austro Control bis dato keine sicherheitsrelevanten Zwischenfälle mit Drohnen gegeben. Sehr wohl aber gab es Sichtungen und einen von der Polizei als Gefährdung eingestuften Vorfall in Linz-Hörsching. Dort befand sich Ende Juli eine Drohne auf Gegenkurs zu einem landenden Kleinflugzeug. In der Regel berichteten vor allem Hubschrauber-Piloten von Drohnen-Sichtungen, sagte Austro-Control-Sprecher Markus Pohanka am Montag. Ralph Schüler, Sprecher der ÖAMTC-Flugrettung, berichtet von fünf bis sechs solchen Sichtungen jährlich.

Die Zahl der Drohnen nimmt in Österreich rapid zu: 4.200 Anträge auf Bewilligung seien bisher gestellt worden, 3.300 Drohnen seien genehmigt worden, sagte Pokanka. Im Mai lag die Zahl der bewilligten Drohnen noch bei 2.400. Eine solche Genehmigung durch die Austro Control ist für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm vorgesehen. Leichtere Drohnen gelten als Spielzeug und dürfen maximal 30 Meter hoch fliegen.

Basis ist die seit 2014 geltende Novelle zum Luftfahrtgesetz. "Das Regulativ hat sich bewährt", resümierte Pohanka. Es sieht unter anderem ein absolutes Drohnen-Verbot über und im Umfeld von Flughäfen vor, also dort, wo Maschinen landen oder starten. Weitere Beschränkungen richten sich nach Gewicht des Flugkörpers und Einsatzgebiet. "Grob gesprochen: Je schwerer eine Drohne ist und je dichter besiedelt ein Gebiet, desto strenger sind die Auflagen", erklärte Pohanka. Jede genehmigte Drohne hat ein "Kennzeichen", das Aufschluss über den Halter gibt, der mindestens 16 Jahre alt sein muss.

Strafen bis 22.000 Euro

Gesetzesverstöße sehen saftige Strafen vor: Im Fall von Verwaltungsübertretungen bis zu 22.000 Euro, wenn es um vorsätzliche Gefährdung der Luftfahrt geht, beträgt der Strafrahmen zehn Jahre Haft."Das Regulativ ist vielfach als zu streng kritisiert worden", sagte der Austro-Control-Sprecher. "Aber in der Luftfahrt hat Sicherheit die oberste Priorität. Und wer eine Drohne steuert, nimmt an der Luftfahrt teil."

Auch im deutschen Luftraum werden Flugzeugpiloten immer häufiger durch Drohnen behindert. Nach Zahlen der Deutschen Flugsicherung (DFS) meldeten Piloten im Umfeld großer Flughäfen heuer bis Ende September 71 "Behinderungen durch Drohnen". Im gesamten vergangenen Jahr gab es 64 Vorfälle, 2015 waren es 14. Kollisionen gab es noch nicht. Nach Schätzungen der DFS wird es Ende des Jahres in Deutschland knapp eine Million Drohnen in geben.

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