Sozialrichter erkämpfte Rente für NS-Opfer

Männer im Warschauer Getto um 1940.
Der deutsche Sozialrichter Jan-Robert von Renesse verhalf ehemaligen Getto-Arbeitern zu ihrer Rente und verlor fast seine berufliche Existenz.

Die Zeilen aus dem Brief könnte Jan-Robert von Renesse sogar im Schlaf erzählen – Lisa Janouk, eine nach Israel ausgesiedelte Witwe, beschrieb, wie sie im Getto Berschad, im heutigen Rumänien, hungerte, ihr Mann, fast noch ein Kind, dort für sein Überleben arbeiten musste, und sie heute vor dem Nichts steht. Sie bat darum, dass Deutschland etwas für sie tun möge.

Eigentlich wäre der Staat sogar dazu verpflichtet, jenen Überlebenden eine Rente auszubezahlen, die in den jüdischen Gettos von Warschau, Lodz oder Krakau schufteten, auch wenn der Tageslohn nur eine Suppe war. Denn die Deutsche Rentenversicherung kassierte während des Nationalsozialismus von ihnen Beiträge.

Als der Deutsche Bundestag vor 15 Jahren das "Gettorenten Gesetz" verabschiedete, gingen bei den Rentenkassen um die 88.000 Anträge von Menschen aus dem In- und Ausland ein. Mehr als 90 Prozent wurden aber abgelehnt.

Auszeichnung

Dass sich dies änderte, ist Jan-Robert von Renesses Verdienst. Dafür wurde der Sozialrichter mehrfach ausgezeichnet, etwa mit dem "Preis für Menschlichkeit" der Janusz Korczak-Akademie, vergangenen Sonntag mit dem "Dachau Preis für Zivilcourage". Doch der Preis, den er für sein Engagement bezahlte, war hoch – er legte sich mit der deutschen Justiz an, weil er belegte, dass es mit der deutschen Wiedergutmachung nicht so weit her ist, wie oft vermittelt wurde. Aber alles der Reihe nach.

Als von Renesse 2006 seinen ersten Getto-Renten-Akt mit der Geschichte von Lisa Janouk in Händen hielt, war er 39 Jahre alt und hatte eine vielversprechende Karriere vor sich. Dass die Anträge in Nordrhein-Westfalen, wo er am Landesgericht arbeitete, häufig negativ ausfielen und seine Kollegen ohne Anhörung der Kläger entschieden, machte ihn stutzig.

Sozialrichter erkämpfte Rente für NS-Opfer
Jan-Robert v. Renesse, honorarfrei lt Sandra Lumetsberger Email 1.12.2017

Er begann zu recherchieren, gründlicher als es erwünscht war. "Das größte Problem für die Überlebenden war die Nachweisbarkeit ihrer Arbeit", berichtet der 51-Jährige im KURIER-Gespräch. "Sie hatten neben ihrer tätowierten Nummer, keine Belege. Sie haben keine Quittungen bekommen bzw. nicht die Chance gehabt, sie aufzubewahren."

Nach ihren Anträgen in Deutschland mussten die teils hochbetagten Menschen Formulare ausfüllen, die für sie schwer verständlich waren. Absurd und respektlos sei das, sagt von Renesse: "Wenn etwa eine ältere Frau, die ihre Familie im Holocaust verloren hat, in ein paar Zeilen ausfüllen muss, wie es im Getto war. Oder ein Mann belegen soll, dass er als Schneider zwei Zloty im Monat bekommen hat." Unter diesen Umständen scheiterten viele Verfahren – "vermutlich war es so gewollt", sagt von Renesse heute. Es sind Sätze wie diese, mit denen er Kollegen gegen sich aufbrachte. Er warf ihnen sowie Vertretern der Rentenversicherung ein mit Vorurteilen beladenes Misstrauen gegenüber Überlebenden vor: "Einige handelten mit dem Gedanken: Die haben eh schon so viel bekommen."

Für den Sozialrichter gibt es keinen Schlussstrich in der Geschichte. Er entschloss sich, die Praxis seiner Kollegen zu ändern und flog nach Israel. "Im Grunde ist es nichts Besonderes, weil wir immer mit Betroffenen sprechen sollten." In seinem Fall war es besonders, nicht nur weil von Renesse historische Gutachter dabei hatte, per Beschluss zwang er auch die Vertreter der Rentenversicherung mitzukommen.

Was sie vor Ort erlebten waren Menschen, die oft nicht wussten, wo sie überhaupt anfangen sollen, zu erzählen. Wie etwa eine 80-jährige Frau, die als Mädchen in Ungarn in einer Schachtgrube für die Stadtverwaltung arbeiten musste – ehe sie nach Auschwitz deportiert wurde. In intensiven Gesprächen erzählte sie Details aus dem Alltag im Getto, die von Zeugen belegt und von Gutachtern überprüft wurden. Was dem Richter dabei auffiel: Den Menschen ging es nicht nur um Geld, sondern um die Anerkennung ihres Schicksals. "Die Überlebenden haben es als sehr wichtig befunden, dass ihnen ein deutscher Richter, ein Vertreter des deutschen Staates zuhört."

Disziplinarverfahren

Dass er für fast 60 Prozent der Betroffenen positive Bescheide erreichte, brachte ihm in der jüdischen Gemeinde großen Respekt ein. In Deutschland erregte sein Vorgehen Unmut. Der Richter erzählt von persönlichen Angriffen, Sticheleien bis hin zu Mobbing – 2010 wurde er von den Fällen abgezogen.

Doch er ließ nicht locker und beschwerte sich per Petition beim Bundestag: Damit erreichte er zwar, dass das Gesetz 2014 zugunsten längerer Rentenzahlungen für die Getto-Arbeiter geändert wurde. Doch auf seine Kritik an der Justiz in Nordrhein-Westfalen, die Fälle mangelhaft aufzuarbeiten, folgte ein Disziplinarverfahren. Um seine Existenz nicht zu verlieren, stimmte er einem Vergleich zu: er darf die Inhalte der Petition nicht mehr öffentlich äußern – sie widerrufen wollte er nicht. "Alles was ich gesagt habe, ist inhaltlich richtig."

Dass Jan-Robert von Renesse beruflich am Abstellgleis steht, ist für ihn trotz Würdigung bitter. "Es ist seltsam für etwas ausgezeichnet zu werden, das in der Personalakte als Disziplinarvergehen vermerkt ist."

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