Indische Fluglinie muss Strafe an Behinderten-Aktivistin zahlen

Die indische Fluglinie Spicejet (Symbolbild)
Pilot entschied, dass Frau wegen ihrer Behinderung nicht flugfähig sei und die Maschine wieder verlassen müsse.

Das oberste Gericht in Indien hat die Fluglinie Spicejet zu einer Strafzahlung an die Behinderten-Aktivistin Jeeja Ghosh verurteilt. Das Unternehmen muss der 46-Jährigen umgerechnet gut 13.000 Euro zahlen, weil ein Pilot sie vor vier Jahren wegen ihrer Behinderung nicht auf einen Flug hatte mitnehmen wollen.

Ghosh ist Dozentin am Indischen Institut für Zerebralparese, einer im Gehirn hervorgerufenen Lähmungskrankheit, die sie selbst seit ihrer Geburt hat. Sie war im Februar 2012 auf dem Weg zu einer Fachkonferenz im indischen Goa, als der Pilot entschied, dass sie wegen ihrer Behinderung nicht flugfähig sei und die Maschine wieder verlassen müsse.

Das Gericht bezeichnete das Verhalten der Fluglinie in seiner Urteilsbegründung als gefühllos. Das Unternehmen habe die Menschenwürde der Klägerin verletzt.

Unsensibles Verhalten von Fluggesellschaften ist in Indien häufiger ein Thema. Im Jänner hatte eine Behinderten-Aktivistin laut Medienberichten keinen Rollstuhl erhalten, nachdem sie in Neu Delhi gelandet war. Sie habe bis in den Passagierbus kriechen müssen.

Kommentare