Höxter-Prozess: Angeklagter gestand Teilschuld

Der Angeklagte Wilfried W.
Wilfried W. hat bei einem der beiden Todesfälle im "Horrorhaus" unterlassene Hilfeleistung zugegeben, berichtet ein Gutachter.

Überraschung im Mordprozess um die tödlichen Misshandlungen im sogenannten Horrorhaus von Höxter: Der Angeklagte hat nach Angaben eines Gutachters eine Teilschuld eingestanden. Bei einem der beiden Todesfälle gebe Wilfried W. unterlassene Hilfeleistung zu, berichtete der psychiatrische Gutachter Michael Osterheider am Dienstag im Landgericht Paderborn.

Bisher hatte W. alle Schuld von sich gewiesen. Außerdem werfe er sich vor, die Gewalt nicht unterbunden zu haben. Über Jahre hinweg sollen Wilfried W. und Angelika W. mehrere Frauen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben infolge der Quälereien. Wilfried W. und Angelika W. sind wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt.

Gutachter Osterheider sagte als Zeuge zu Gesprächen aus, die er von März bis Juni im Gefängnis und im Landgericht mit dem Angeklagten geführt hatte. Dabei musste sich der Psychiater in einem ersten Schritt noch nicht als Gutachter befragen lassen, sondern schildern, was ihm der Angeklagte in der Befragung über insgesamt 16 Stunden mitgeteilt hatte.

Höxter-Prozess: Angeklagter gestand Teilschuld
ABD0071_20170516 - Der Angeklagte Wilfried W. (l) und sein Anwalt Detlef Binder (M), sowie die Angeklagte Angelika W. stehen am 16.05.2017 im Landgericht Paderborn (Nordrhein-Westfalen) auf der Anklagebank. Im Prozess um die tödlichen Misshandlungen im sogenannten Horrorhaus von Höxter soll mit Christel P. aus Magdeburg eine Frau aussagen, die über einen längeren Zeitraum in dem Haus war und misshandelt wurde. Foto: Bernd Thissen/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Der Verteidiger von Wilfried W., Detlev Binder, warf dem Gutachter nach seiner Aussage "grob schlampige Arbeit" vor. Er lehnte den Professor der Uni Regensburg erneut als Gutachter ab.

Kommentare